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Was ist Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 ist der niedrigste der fünf Pflegegrade in Deutschland und wurde 2017 mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) eingeführt. Er richtet sich an Menschen mit geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Menschen mit Pflegegrad 1 können ihren Alltag noch weitgehend selbstständig bewältigen, benötigen aber Unterstützung in bestimmten Bereichen – etwa bei der Körperpflege, der Mobilität oder im Haushalt.
Wichtig: Pflegegrad 1 wird bei 12,5 bis unter 27 Punkten im Begutachtungsverfahren vergeben.
Voraussetzungen für Pflegegrad 1
Um Pflegegrad 1 zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Antrag bei der Pflegekasse: Sie oder Ihre Angehörigen müssen einen Antrag auf Pflegegrad stellen.
- Begutachtung durch den MDK: Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) oder von MEDICPROOF besucht Sie zu Hause und prüft Ihre Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen.
- Punktzahl 12,5 bis 27: Im Begutachtungsverfahren müssen Sie zwischen 12,5 und unter 27 Punkte erreichen.
Die sechs Begutachtungsbereiche:
- Mobilität (z.B. Treppensteigen, Aufstehen)
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung (z.B. Körperpflege, Ankleiden)
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Leistungen bei Pflegegrad 1 im Überblick
Obwohl bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld gezahlt wird, stehen Ihnen dennoch wichtige Leistungen zu:
| Leistung | Betrag/Details |
|---|---|
| Pflegegeld | 0 € (erst ab Pflegegrad 2) |
| Pflegesachleistungen | 0 € (erst ab Pflegegrad 2) |
| Entlastungsbetrag | 131 € monatlich für Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder anerkannte Alltagshelfer |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € monatlich für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutz etc. |
| Wohnraumanpassung | Bis zu 4.000 € pro Maßnahme (z.B. Badumbau, Treppenlift) |
| Pflegeberatung | Kostenlose Beratung durch die Pflegekasse |
| Pflegekurse | Kostenlose Schulungen für pflegende Angehörige |
| Hausnotruf | Zuschuss zu den Kosten |
42€ monatlich: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Die wichtigste Leistung für Menschen mit Pflegegrad 1: Sie haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42€ monatlich – komplett kostenfrei!
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die während der Pflege verbraucht werden und daher regelmäßig neu benötigt werden:
- Einmalhandschuhe
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
- Mundschutz und FFP2-Masken
- Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch)
- Schutzschürzen
So einfach funktioniert's mit PflegeBoxx24:
- Pflegebox zusammenstellen: Wählen Sie aus hochwertigen Hartmann-Produkten
- Antrag stellen: Wir übernehmen den Papierkram mit Ihrer Pflegekasse
- Monatlich erhalten: Kostenfreie Lieferung direkt nach Hause
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Pflegegrad 1 beantragen: So geht's
Den Antrag auf Pflegegrad stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse (in der Regel bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt).
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Schritt 1: Antrag stellen
Rufen Sie Ihre Pflegekasse an oder stellen Sie den Antrag schriftlich. Ein formloses Schreiben genügt: "Hiermit beantrage ich die Einstufung in einen Pflegegrad."
Schritt 2: Begutachtung durch den MDK
Ein Gutachter besucht Sie zu Hause und prüft Ihre Selbstständigkeit. Tipp: Führen Sie vor dem Termin ein Pflegetagebuch, um alle Einschränkungen zu dokumentieren.
Schritt 3: Bescheid erhalten
Innerhalb von 25 Werktagen erhalten Sie den Bescheid über Ihren Pflegegrad. Bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung können Sie Widerspruch einlegen.
Unser Tipp: Bereiten Sie sich gut auf den MDK-Termin vor. Lassen Sie sich von Angehörigen oder einem Pflegeberater unterstützen.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 1
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