Pflegegrad 1: Leistungen, Voraussetzungen & kostenlose Pflegehilfsmittel

Alle Informationen zu Pflegegrad 1 im Jahr 2025: Welche Leistungen Ihnen zustehen, wie Sie 42€ monatlich für Pflegehilfsmittel erhalten und wie Sie den Antrag stellen.

Aktualisiert: Januar 2025 Lesezeit: 8 Minuten

📋 Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist Pflegegrad 1?
  2. Voraussetzungen für Pflegegrad 1
  3. Leistungen bei Pflegegrad 1
  4. 42€ monatlich: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  5. Pflegegrad 1 beantragen
  6. Häufige Fragen

Was ist Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 ist der niedrigste der fünf Pflegegrade in Deutschland und wurde 2017 mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) eingeführt. Er richtet sich an Menschen mit geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Menschen mit Pflegegrad 1 können ihren Alltag noch weitgehend selbstständig bewältigen, benötigen aber Unterstützung in bestimmten Bereichen – etwa bei der Körperpflege, der Mobilität oder im Haushalt.

Wichtig: Pflegegrad 1 wird bei 12,5 bis unter 27 Punkten im Begutachtungsverfahren vergeben.

Voraussetzungen für Pflegegrad 1

Um Pflegegrad 1 zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Antrag bei der Pflegekasse: Sie oder Ihre Angehörigen müssen einen Antrag auf Pflegegrad stellen.
  • Begutachtung durch den MDK: Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) oder von MEDICPROOF besucht Sie zu Hause und prüft Ihre Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen.
  • Punktzahl 12,5 bis 27: Im Begutachtungsverfahren müssen Sie zwischen 12,5 und unter 27 Punkte erreichen.

Die sechs Begutachtungsbereiche:

  1. Mobilität (z.B. Treppensteigen, Aufstehen)
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung (z.B. Körperpflege, Ankleiden)
  5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Leistungen bei Pflegegrad 1 im Überblick

Obwohl bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld gezahlt wird, stehen Ihnen dennoch wichtige Leistungen zu:

Leistung Betrag/Details
Pflegegeld 0 € (erst ab Pflegegrad 2)
Pflegesachleistungen 0 € (erst ab Pflegegrad 2)
Entlastungsbetrag 131 € monatlich für Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder anerkannte Alltagshelfer
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 € monatlich für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutz etc.
Wohnraumanpassung Bis zu 4.000 € pro Maßnahme (z.B. Badumbau, Treppenlift)
Pflegeberatung Kostenlose Beratung durch die Pflegekasse
Pflegekurse Kostenlose Schulungen für pflegende Angehörige
Hausnotruf Zuschuss zu den Kosten

42€ monatlich: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Die wichtigste Leistung für Menschen mit Pflegegrad 1: Sie haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42€ monatlich – komplett kostenfrei!

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die während der Pflege verbraucht werden und daher regelmäßig neu benötigt werden:

So einfach funktioniert's mit PflegeBoxx24:

  1. Pflegebox zusammenstellen: Wählen Sie aus hochwertigen Hartmann-Produkten
  2. Antrag stellen: Wir übernehmen den Papierkram mit Ihrer Pflegekasse
  3. Monatlich erhalten: Kostenfreie Lieferung direkt nach Hause
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Pflegegrad 1 beantragen: So geht's

Den Antrag auf Pflegegrad stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse (in der Regel bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt).

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

Schritt 1: Antrag stellen

Rufen Sie Ihre Pflegekasse an oder stellen Sie den Antrag schriftlich. Ein formloses Schreiben genügt: "Hiermit beantrage ich die Einstufung in einen Pflegegrad."

Schritt 2: Begutachtung durch den MDK

Ein Gutachter besucht Sie zu Hause und prüft Ihre Selbstständigkeit. Tipp: Führen Sie vor dem Termin ein Pflegetagebuch, um alle Einschränkungen zu dokumentieren.

Schritt 3: Bescheid erhalten

Innerhalb von 25 Werktagen erhalten Sie den Bescheid über Ihren Pflegegrad. Bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung können Sie Widerspruch einlegen.

Unser Tipp: Bereiten Sie sich gut auf den MDK-Termin vor. Lassen Sie sich von Angehörigen oder einem Pflegeberater unterstützen.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 1

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