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Wann sollte ich einen Pflegegrad beantragen?
Einen Pflegegrad sollten Sie beantragen, sobald Sie oder ein Angehöriger im Alltag dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind. Das kann nach einem Unfall, bei fortschreitenden Erkrankungen oder im hohen Alter der Fall sein.
Typische Anzeichen für einen Pflegebedarf:
- Mobilität: Schwierigkeiten beim Aufstehen, Gehen, Treppensteigen
- Körperpflege: Hilfe beim Waschen, Duschen, Anziehen nötig
- Ernährung: Unterstützung beim Essen, Trinken oder Kochen erforderlich
- Haushalt: Einkaufen, Putzen, Wäsche waschen nicht mehr alleine möglich
- Geistige Fähigkeiten: Orientierungsprobleme, Vergesslichkeit, Verwirrtheit
- Soziale Kontakte: Rückzug, Einsamkeit, Kommunikationsprobleme
Wichtig: Beantragen Sie den Pflegegrad so früh wie möglich! Die Leistungen werden erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – nicht rückwirkend.
1 Antrag bei der Pflegekasse stellen
Wo stelle ich den Antrag?
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Diese ist organisatorisch bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Versichertenkarte oder auf der Website Ihrer Krankenkasse.
Wie stelle ich den Antrag?
Sie haben 3 Möglichkeiten, den Antrag zu stellen:
Musterformulierung für den schriftlichen Antrag:
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Versichertennummer]
[Name Ihrer Pflegekasse]
[Adresse der Pflegekasse]
Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Einstufung in einen Pflegegrad gemäß § 14 SGB XI.
Ich bitte um zeitnahe Begutachtung durch den MDK.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Tipp: Notieren Sie sich das Datum der Antragstellung! Ab diesem Zeitpunkt beginnen die Fristen und die Leistungen werden rückwirkend gezahlt.
2 Vorbereitung auf die MDK-Begutachtung
Nach Ihrer Antragstellung meldet sich der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) oder bei Privatversicherten MEDICPROOF für einen Termin zur Begutachtung. Die Vorbereitung ist entscheidend für eine korrekte Einstufung!
Das Pflegetagebuch: Ihr wichtigstes Werkzeug
Führen Sie mindestens 7–14 Tage vor dem Termin ein Pflegetagebuch. Dokumentieren Sie darin genau:
- Wann wird Hilfe benötigt? (Uhrzeit)
- Bei welchen Tätigkeiten wird Hilfe benötigt?
- Wie lange dauert die Unterstützung?
- Welche Art von Hilfe ist nötig? (Anleitung, Teilhilfe, Vollhilfe)
- Besonderheiten: Schmerzen, Verwirrtheit, Stürze, Inkontinenz
Wichtige Dokumente vorbereiten:
3 Die Begutachtung zu Hause: So läuft's ab
Der Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause und prüft die Selbstständigkeit in 6 Lebensbereichen (Modulen). Die Begutachtung dauert etwa 60–90 Minuten.
Die 6 Module der Begutachtung:
-
Mobilität (10% Gewichtung)
Positionswechsel im Bett, Aufstehen, Gehen, Treppensteigen -
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15%)
Orientierung, Gedächtnis, Entscheidungsfähigkeit -
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15%)
Unruhe, Ängste, Aggressionen -
Selbstversorgung (40%)
Körperpflege, Ernährung, Toilettengang -
Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (20%)
Medikamente, Arztbesuche, Therapien -
Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (15%)
Tagesstruktur, Hobbys, soziale Interaktionen
Tipp: Lassen Sie eine vertraute Person beim Termin dabei sein (z.B. pflegender Angehöriger). Diese kann ergänzende Informationen geben und Sie unterstützen.
4 Bescheid erhalten: Was steht drin?
Nach der Begutachtung hat die Pflegekasse maximal 25 Werktage Zeit, Ihnen einen Bescheid zu schicken. Im Bescheid steht:
- Pflegegrad 1–5 (oder Ablehnung)
- Erreichte Punktzahl im Begutachtungsverfahren
- Leistungen, die Ihnen zustehen
- Beginn der Leistungen (rückwirkend ab Antragsdatum)
- Rechtsbehelfsbelehrung (Widerspruchsfrist: 4 Wochen)
Mögliche Ergebnisse:
Was tun bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung?
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht auf Widerspruch. In 40% aller Fälle führt ein Widerspruch zum Erfolg!
So gehen Sie vor:
- Widerspruch einlegen (schriftlich, innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheids)
- Begründung nachreichen (kann auch später erfolgen)
- Gutachten anfordern (Sie haben Anspruch auf das vollständige MDK-Gutachten)
- Zusätzliche Dokumente einreichen (neue Arztberichte, detaillierteres Pflegetagebuch)
- Bei Ablehnung des Widerspruchs: Klage vor dem Sozialgericht (kostenfrei!)
Kostenlose Beratung: Lassen Sie sich von einem Pflegeberater, Sozialverband oder Anwalt für Sozialrecht unterstützen. Das erhöht Ihre Erfolgschancen erheblich!
10 Profi-Tipps für einen erfolgreichen Antrag
Häufige Fragen zum Pflegegrad-Antrag
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