Pflegegeld beantragen 2025: Bis zu 990€ monatlich

Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie zu Hause von Angehörigen gepflegt werden. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Pflegegrad und beträgt zwischen 347€ und 990€ monatlich (Stand 2025).

Pflegegeld-Sätze 2025

Pflegegrad 1
0€
Pflegegrad 2
347€
Pflegegrad 3
599€
Pflegegrad 4
800€
Pflegegrad 5
990€

Alle Beträge sind monatlich und werden rückwirkend ab Antragstellung ausgezahlt!

So beantragen Sie Pflegegeld: In 4 Schritten

1

Antrag stellen

Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse) telefonisch oder schriftlich

2

MDK-Begutachtung

Ein Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause und prüft den Pflegebedarf

3

Bescheid erhalten

Nach max. 25 Werktagen erhalten Sie den Bescheid über Ihren Pflegegrad

4

Pflegegeld wird ausgezahlt

Bei Bewilligung wird das Pflegegeld rückwirkend ab Antragstellung ausgezahlt

Wichtig zu wissen

Rückwirkende Auszahlung: Das Pflegegeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt

Keine Fristen: Sie können den Antrag jederzeit stellen

Formloser Antrag: Ein einfacher Anruf oder Brief genügt

Kostenlos: Die Begutachtung durch den MDK ist für Sie kostenfrei

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Der erste Schritt ist ganz einfach: Sie kontaktieren Ihre Pflegekasse und teilen mit, dass Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen möchten.

So erreichen Sie Ihre Pflegekasse:

Tipp: Formloser Antrag genügt

Sie benötigen kein spezielles Formular. Ein einfacher Satz genügt:

"Hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung für [Name der pflegebedürftigen Person]."

Schritt 2: MDK-Termin – Die Begutachtung

Nach Ihrem Antrag wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) einen Termin mit Ihnen vereinbaren. Dieser kommt zu Ihnen nach Hause und prüft den Pflegebedarf.

Die 6 Module der MDK-Begutachtung:

Vorbereitung auf den MDK-Termin: Checkliste

Wichtig: Schildern Sie einen typischen schlechten Tag!

Viele Menschen neigen dazu, beim MDK-Termin zu beschönigen und zu zeigen, was sie noch können. Das ist menschlich – aber schadet Ihrer Begutachtung!

Beschreiben Sie stattdessen: Wie geht es Ihnen an einem schlechten Tag? Was fällt Ihnen schwer? Wo brauchen Sie Hilfe?

Checkliste für den MDK-Termin:

Pflegetagebuch: So führen Sie es richtig

Ein Pflegetagebuch ist das wichtigste Hilfsmittel für die MDK-Begutachtung. Dokumentieren Sie darin:

Schritt 3: Bescheid erhalten

Nach der Begutachtung durch den MDK erstellt dieser ein Gutachten und leitet es an Ihre Pflegekasse weiter. Die Pflegekasse hat dann maximal 25 Werktage Zeit, Ihnen einen Bescheid zu erteilen.

Situation Bearbeitungsfrist
Normalfall 25 Werktage
Im Krankenhaus 1 Woche
In stationärer Reha 1 Woche
Im Hospiz 1 Woche
Mit palliativmedizinischer Versorgung 1 Woche

Frist überschritten? So reagieren Sie richtig

Wenn die Pflegekasse die Frist nicht einhält, haben Sie Anspruch auf:

Was tun bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad?

Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Das ist Ihr gutes Recht!

Widerspruchsfrist: 1 Monat!

Sie haben 1 Monat Zeit, um schriftlich Widerspruch einzulegen. Diese Frist beginnt mit dem Erhalt des Bescheids.

So legen Sie Widerspruch ein:

Tipp: Höherstufung beantragen

Wenn sich Ihr Pflegebedarf verschlechtert hat, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen. Das Verfahren läuft genauso ab wie der Erstantrag.

Zusätzlich: 42€ monatlich für Pflegehilfsmittel

Mit einem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von 42€ monatlich – zusätzlich zum Pflegegeld!

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie viel Pflegegeld bekomme ich?

Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab:

  • Pflegegrad 1: 0€ (kein Pflegegeld, nur Sachleistungen)
  • Pflegegrad 2: 347€ monatlich
  • Pflegegrad 3: 599€ monatlich
  • Pflegegrad 4: 800€ monatlich
  • Pflegegrad 5: 990€ monatlich

Wo beantrage ich Pflegegeld?

Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Diese ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Ein formloses Schreiben oder Anruf genügt.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Pflegegeld-Antrags?

Die Pflegekasse hat maximal 25 Werktage Zeit für die Entscheidung. Bei Krankenhauspatienten verkürzt sich die Frist auf 1 Woche.

Was passiert beim MDK-Termin?

Ein Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause und prüft anhand von 6 Modulen (Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit, Gestaltung des Alltagslebens) den Pflegebedarf.

Wird das Pflegegeld rückwirkend gezahlt?

Ja! Das Pflegegeld wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Stellen Sie den Antrag also so früh wie möglich!

Muss ich das Pflegegeld versteuern?

Nein! Das Pflegegeld ist steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?

Ja! Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. Wenn Sie z.B. 50% der Pflegesachleistungen nutzen, erhalten Sie noch 50% des Pflegegeldes.

Was ist, wenn ich abgelehnt werde?

Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich dabei von einem Pflegestützpunkt oder Sozialverband beraten.

Kann ich einen höheren Pflegegrad beantragen?

Ja! Wenn sich Ihr Pflegebedarf verschlechtert hat, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen. Das Verfahren läuft wie beim Erstantrag.

Persönliche Beratung gewünscht?

Unser Team berät Sie gerne kostenlos und unverbindlich:

0800 000 36 22

Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr

Weitere hilfreiche Informationen

Informieren Sie sich auch über die einzelnen Pflegegrade und deren Leistungen:

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