Pflegegeld beantragen 2025: Bis zu 990€ monatlich
Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie zu Hause von Angehörigen gepflegt werden. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Pflegegrad und beträgt zwischen 347€ und 990€ monatlich (Stand 2025).
Pflegegeld-Sätze 2025
Alle Beträge sind monatlich und werden rückwirkend ab Antragstellung ausgezahlt!
So beantragen Sie Pflegegeld: In 4 Schritten
Antrag stellen
Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse) telefonisch oder schriftlich
MDK-Begutachtung
Ein Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause und prüft den Pflegebedarf
Bescheid erhalten
Nach max. 25 Werktagen erhalten Sie den Bescheid über Ihren Pflegegrad
Pflegegeld wird ausgezahlt
Bei Bewilligung wird das Pflegegeld rückwirkend ab Antragstellung ausgezahlt
Wichtig zu wissen
✅ Rückwirkende Auszahlung: Das Pflegegeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt
✅ Keine Fristen: Sie können den Antrag jederzeit stellen
✅ Formloser Antrag: Ein einfacher Anruf oder Brief genügt
✅ Kostenlos: Die Begutachtung durch den MDK ist für Sie kostenfrei
Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen
Der erste Schritt ist ganz einfach: Sie kontaktieren Ihre Pflegekasse und teilen mit, dass Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen möchten.
So erreichen Sie Ihre Pflegekasse:
- Telefonisch: Rufen Sie die Service-Hotline Ihrer Krankenkasse an
- Schriftlich: Senden Sie einen formlosen Brief oder eine E-Mail
- Online: Viele Krankenkassen bieten Online-Formulare an
- Persönlich: Besuchen Sie eine Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse
Tipp: Formloser Antrag genügt
Sie benötigen kein spezielles Formular. Ein einfacher Satz genügt:
"Hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung für [Name der pflegebedürftigen Person]."
Schritt 2: MDK-Termin – Die Begutachtung
Nach Ihrem Antrag wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) einen Termin mit Ihnen vereinbaren. Dieser kommt zu Ihnen nach Hause und prüft den Pflegebedarf.
Die 6 Module der MDK-Begutachtung:
-
Modul 1: Mobilität
Können Sie sich selbstständig fortbewegen? (z.B. Treppensteigen, Positionswechsel im Bett) -
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Können Sie sich zeitlich und örtlich orientieren? (z.B. Uhrzeiten erkennen, Gesprächen folgen) -
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Gibt es Verhaltensauffälligkeiten? (z.B. nächtliche Unruhe, Ängste, Aggressionen) -
Modul 4: Selbstversorgung
Wie selbstständig sind Sie bei der Körperpflege, beim Essen und Anziehen? -
Modul 5: Umgang mit krankheitsspezifischen Anforderungen
Können Sie Medikamente selbst einnehmen? Arzttermine wahrnehmen? -
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Können Sie Ihren Tagesablauf selbst gestalten? Soziale Kontakte pflegen?
Vorbereitung auf den MDK-Termin: Checkliste
Wichtig: Schildern Sie einen typischen schlechten Tag!
Viele Menschen neigen dazu, beim MDK-Termin zu beschönigen und zu zeigen, was sie noch können. Das ist menschlich – aber schadet Ihrer Begutachtung!
Beschreiben Sie stattdessen: Wie geht es Ihnen an einem schlechten Tag? Was fällt Ihnen schwer? Wo brauchen Sie Hilfe?
Checkliste für den MDK-Termin:
- Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie mindestens 7 Tage lang alle Pflegetätigkeiten
- Ärztliche Unterlagen: Sammeln Sie alle Diagnosen, Arztbriefe und Medikamentenpläne
- Vertrauensperson: Lassen Sie eine vertraute Person beim Termin dabei sein
- Notizen machen: Schreiben Sie vorher auf, was Ihnen wichtig ist
- Ehrlich sein: Schildern Sie die Situation realistisch – nicht beschönigen!
- Zeit nehmen: Planen Sie mindestens 1-2 Stunden für den Termin ein
Pflegetagebuch: So führen Sie es richtig
Ein Pflegetagebuch ist das wichtigste Hilfsmittel für die MDK-Begutachtung. Dokumentieren Sie darin:
- ✅ Datum und Uhrzeit jeder Pflegetätigkeit
- ✅ Art der Hilfeleistung (z.B. "Beim Anziehen geholfen")
- ✅ Dauer der Tätigkeit in Minuten
- ✅ Wer hat geholfen? (Angehörige, Pflegedienst)
- ✅ Besondere Vorkommnisse (z.B. Stürze, Verwirrtheit)
Schritt 3: Bescheid erhalten
Nach der Begutachtung durch den MDK erstellt dieser ein Gutachten und leitet es an Ihre Pflegekasse weiter. Die Pflegekasse hat dann maximal 25 Werktage Zeit, Ihnen einen Bescheid zu erteilen.
| Situation | Bearbeitungsfrist |
|---|---|
| Normalfall | 25 Werktage |
| Im Krankenhaus | 1 Woche |
| In stationärer Reha | 1 Woche |
| Im Hospiz | 1 Woche |
| Mit palliativmedizinischer Versorgung | 1 Woche |
Frist überschritten? So reagieren Sie richtig
Wenn die Pflegekasse die Frist nicht einhält, haben Sie Anspruch auf:
- ✅ 70€ Entschädigung pro angefangene Woche Verzögerung
- ✅ Selbst beschaffte Gutachten: Sie können ein privates Gutachten in Auftrag geben (Kosten übernimmt die Pflegekasse)
Was tun bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad?
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Das ist Ihr gutes Recht!
Widerspruchsfrist: 1 Monat!
Sie haben 1 Monat Zeit, um schriftlich Widerspruch einzulegen. Diese Frist beginnt mit dem Erhalt des Bescheids.
So legen Sie Widerspruch ein:
- Schriftlich: Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen (Brief, Fax oder E-Mail)
- Begründung: Erklären Sie, warum Sie nicht einverstanden sind (Begründung kann nachgereicht werden)
- Unterlagen: Fügen Sie neue ärztliche Unterlagen bei, falls vorhanden
- Gutachten anfordern: Fordern Sie eine Kopie des MDK-Gutachtens an
- Beratung: Lassen Sie sich beraten (z.B. Pflegestützpunkt, Sozialverband)
Tipp: Höherstufung beantragen
Wenn sich Ihr Pflegebedarf verschlechtert hat, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen. Das Verfahren läuft genauso ab wie der Erstantrag.
Zusätzlich: 42€ monatlich für Pflegehilfsmittel
Mit einem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von 42€ monatlich – zusätzlich zum Pflegegeld!
Jetzt Pflegebox bestellenHäufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie viel Pflegegeld bekomme ich?
Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab:
- Pflegegrad 1: 0€ (kein Pflegegeld, nur Sachleistungen)
- Pflegegrad 2: 347€ monatlich
- Pflegegrad 3: 599€ monatlich
- Pflegegrad 4: 800€ monatlich
- Pflegegrad 5: 990€ monatlich
Wo beantrage ich Pflegegeld?
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Diese ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Ein formloses Schreiben oder Anruf genügt.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Pflegegeld-Antrags?
Die Pflegekasse hat maximal 25 Werktage Zeit für die Entscheidung. Bei Krankenhauspatienten verkürzt sich die Frist auf 1 Woche.
Was passiert beim MDK-Termin?
Ein Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause und prüft anhand von 6 Modulen (Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit, Gestaltung des Alltagslebens) den Pflegebedarf.
Wird das Pflegegeld rückwirkend gezahlt?
Ja! Das Pflegegeld wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Stellen Sie den Antrag also so früh wie möglich!
Muss ich das Pflegegeld versteuern?
Nein! Das Pflegegeld ist steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Ja! Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. Wenn Sie z.B. 50% der Pflegesachleistungen nutzen, erhalten Sie noch 50% des Pflegegeldes.
Was ist, wenn ich abgelehnt werde?
Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich dabei von einem Pflegestützpunkt oder Sozialverband beraten.
Kann ich einen höheren Pflegegrad beantragen?
Ja! Wenn sich Ihr Pflegebedarf verschlechtert hat, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen. Das Verfahren läuft wie beim Erstantrag.
Persönliche Beratung gewünscht?
Unser Team berät Sie gerne kostenlos und unverbindlich:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
Weitere hilfreiche Informationen
Informieren Sie sich auch über die einzelnen Pflegegrade und deren Leistungen:
- ➤ Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- ➤ Pflegegrad 2 – 347€ Pflegegeld monatlich
- ➤ Pflegegrad 3 – 599€ Pflegegeld monatlich
- ➤ Pflegegrad 4 – 800€ Pflegegeld monatlich
- ➤ Pflegegrad 5 – 990€ Pflegegeld monatlich
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Beantragen Sie Ihr Pflegegeld und nutzen Sie zusätzlich Ihren Anspruch auf 42€ monatlich für kostenlose Pflegehilfsmittel!
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