Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 3: 599€ Pflegegeld monatlich + alle Leistungen 2025

Alle Informationen zu Pflegegrad 3: Wie viel Pflegegeld Sie erhalten, welche weiteren Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie 42€ monatlich für kostenlose Pflegehilfsmittel beantragen.

Aktualisiert: Januar 2025 Lesezeit: 10 Minuten

Pflegegrad 3 auf einen Blick

599€
Pflegegeld monatlich
1.497€
Pflegesachleistungen
42€
Pflegehilfsmittel
131€
Entlastungsbetrag

📋 Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist Pflegegrad 3?
  2. Voraussetzungen
  3. Alle Leistungen im Überblick
  4. 599€ Pflegegeld
  5. 42€ Pflegehilfsmittel
  6. Kombinationsleistung
  7. Pflegegrad 3 beantragen
  8. Häufige Fragen

Was ist Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 ist der mittlere von fünf Pflegegraden und wird bei schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vergeben. Menschen mit Pflegegrad 3 benötigen deutlich mehr Unterstützung als bei Pflegegrad 2.

Bei Pflegegrad 3 ist die Pflegebedürftigkeit bereits so ausgeprägt, dass mehrmals täglich Hilfe erforderlich ist – sowohl bei der Körperpflege als auch bei der Mobilität, Ernährung und der Bewältigung des Alltags. Die Leistungen der Pflegeversicherung steigen entsprechend deutlich an.

Punktzahl: Pflegegrad 3 wird bei 47,5 bis unter 70 Punkten im Begutachtungsverfahren vergeben.

Voraussetzungen für Pflegegrad 3

Um Pflegegrad 3 zu erhalten, müssen Sie im Begutachtungsverfahren des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) oder MEDICPROOF zwischen 47,5 und unter 70 Punkte erreichen.

Typische Merkmale von Pflegegrad 3:

  • Körperpflege: Mehrmals täglich Unterstützung bei Waschen, Duschen, Baden, Toilettengang erforderlich
  • Mobilität: Deutliche Einschränkungen beim Gehen, Aufstehen, Treppensteigen – oft Rollstuhl oder Rollator nötig
  • Ernährung: Regelmäßige Hilfe beim Essen und Trinken, eventuell Sondenernährung
  • Haushalt: Kann Haushaltsführung nicht mehr selbst bewältigen
  • Alltagskompetenz: Stark eingeschränkte Orientierung, oft Beaufsichtigung notwendig
  • Medizinische Versorgung: Regelmäßige medizinische Behandlungspflege erforderlich

Wichtig: Bei Pflegegrad 3 ist oft eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen sinnvoll, da der Pflegebedarf sehr hoch ist. Ein professioneller Pflegedienst kann pflegende Angehörige entlasten.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 3 im Überblick (2025)

Bei Pflegegrad 3 stehen Ihnen deutlich höhere Leistungen zu als bei Pflegegrad 2. Hier die vollständige Übersicht mit allen aktuellen Werten ab 2025:

Leistung Betrag/Details
Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige) 599 € monatlich
Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst) 1.497 € monatlich
Entlastungsbetrag 131 € monatlich für Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder Alltagshelfer
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 € monatlich für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutz etc.
Tagespflege/Nachtpflege 1.298 € monatlich (zusätzlich zum Pflegegeld!)
Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege (ab 1. Juli 2025) Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 € – flexibel nutzbar für beide Leistungen
Wohnraumanpassung Bis zu 4.000 € pro Maßnahme (z.B. Badumbau, Treppenlift)
Wohngruppenzuschlag 214 € monatlich bei Pflege-WG
Pflegeberatung Kostenlose Beratung durch die Pflegekasse
Pflegekurse für Angehörige Kostenlose Schulungen
Hausnotruf Zuschuss zu den Kosten

Gesamtwert der Leistungen: Bei optimaler Nutzung aller Leistungen können Sie über 2.000€ monatlich an Unterstützung erhalten!

599€ Pflegegeld monatlich – So funktioniert's

Das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 beträgt 599€ monatlich und wird gezahlt, wenn Sie ausschließlich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden.

Wichtige Fakten zum Pflegegeld:

  • Auszahlung: Wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen
  • Verwendung: Frei verfügbar – z.B. als Anerkennung für pflegende Angehörige
  • Keine Nachweise: Sie müssen nicht belegen, wofür Sie das Geld verwenden
  • Steuerfrei: Das Pflegegeld ist nicht steuerpflichtig
  • Beratungsbesuch: Halbjährlich verpflichtend (kostenfrei)

Tipp: Zusätzliche 42€ sichern!

Neben dem Pflegegeld (599€) haben Sie Anspruch auf 42€ monatlich für Pflegehilfsmittel. Diese werden zusätzlich gezahlt! So erhalten Sie insgesamt 614€ monatlich.

42€ monatlich: Kostenlose Pflegehilfsmittel

Auch bei Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42€ monatlichzusätzlich zum Pflegegeld!

Diese Produkte sind enthalten:

Einmalhandschuhe
Desinfektionsmittel
Bettschutzeinlagen
Mundschutz & FFP2

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Kombinationsleistung: Pflegegeld + Pflegesachleistungen

Sie können Pflegegeld (599€) und Pflegesachleistungen (1.497€) miteinander kombinieren. Das ist besonders sinnvoll, wenn Sie teilweise von einem Pflegedienst unterstützt werden und teilweise von Angehörigen.

Rechenbeispiel:

Szenario: Sie nutzen 50% der Pflegesachleistungen (= 716€) für einen ambulanten Pflegedienst.

Ergebnis: Sie erhalten zusätzlich 50% des Pflegegeldes (= 286€) für die häusliche Pflege durch Angehörige.

Gesamt: 716€ (Pflegedienst) + 286€ (Pflegegeld) = 1.002€ monatlich

Hinweis: Die Kombinationsleistung wird automatisch von Ihrer Pflegekasse berechnet. Sie müssen nur den Pflegedienst beauftragen – den Rest regelt Ihre Kasse.

Pflegegrad 3 beantragen oder höherstufen

Den Antrag auf Pflegegrad 3 stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Falls Sie bereits Pflegegrad 2 haben und sich Ihr Zustand verschlechtert hat, können Sie einen Höherstufungsantrag stellen.

Schritt 1: Antrag stellen

Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse telefonisch oder schriftlich. Ein formloses Schreiben genügt.

Schritt 2: MDK-Termin

Ein Gutachter besucht Sie zu Hause. Bereiten Sie sich vor und führen Sie ein Pflegetagebuch.

Schritt 3: Bescheid erhalten

Nach maximal 25 Werktagen erhalten Sie den Bescheid. Bei Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 3

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