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Was ist Pflegegrad 3?
Pflegegrad 3 ist der mittlere von fünf Pflegegraden und wird bei schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vergeben. Menschen mit Pflegegrad 3 benötigen deutlich mehr Unterstützung als bei Pflegegrad 2.
Bei Pflegegrad 3 ist die Pflegebedürftigkeit bereits so ausgeprägt, dass mehrmals täglich Hilfe erforderlich ist – sowohl bei der Körperpflege als auch bei der Mobilität, Ernährung und der Bewältigung des Alltags. Die Leistungen der Pflegeversicherung steigen entsprechend deutlich an.
Punktzahl: Pflegegrad 3 wird bei 47,5 bis unter 70 Punkten im Begutachtungsverfahren vergeben.
Voraussetzungen für Pflegegrad 3
Um Pflegegrad 3 zu erhalten, müssen Sie im Begutachtungsverfahren des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) oder MEDICPROOF zwischen 47,5 und unter 70 Punkte erreichen.
Typische Merkmale von Pflegegrad 3:
- Körperpflege: Mehrmals täglich Unterstützung bei Waschen, Duschen, Baden, Toilettengang erforderlich
- Mobilität: Deutliche Einschränkungen beim Gehen, Aufstehen, Treppensteigen – oft Rollstuhl oder Rollator nötig
- Ernährung: Regelmäßige Hilfe beim Essen und Trinken, eventuell Sondenernährung
- Haushalt: Kann Haushaltsführung nicht mehr selbst bewältigen
- Alltagskompetenz: Stark eingeschränkte Orientierung, oft Beaufsichtigung notwendig
- Medizinische Versorgung: Regelmäßige medizinische Behandlungspflege erforderlich
Wichtig: Bei Pflegegrad 3 ist oft eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen sinnvoll, da der Pflegebedarf sehr hoch ist. Ein professioneller Pflegedienst kann pflegende Angehörige entlasten.
Alle Leistungen bei Pflegegrad 3 im Überblick (2025)
Bei Pflegegrad 3 stehen Ihnen deutlich höhere Leistungen zu als bei Pflegegrad 2. Hier die vollständige Übersicht mit allen aktuellen Werten ab 2025:
| Leistung | Betrag/Details |
|---|---|
| Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige) | 599 € monatlich |
| Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst) | 1.497 € monatlich |
| Entlastungsbetrag | 131 € monatlich für Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder Alltagshelfer |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € monatlich für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutz etc. |
| Tagespflege/Nachtpflege | 1.298 € monatlich (zusätzlich zum Pflegegeld!) |
| Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege (ab 1. Juli 2025) | Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 € – flexibel nutzbar für beide Leistungen |
| Wohnraumanpassung | Bis zu 4.000 € pro Maßnahme (z.B. Badumbau, Treppenlift) |
| Wohngruppenzuschlag | 214 € monatlich bei Pflege-WG |
| Pflegeberatung | Kostenlose Beratung durch die Pflegekasse |
| Pflegekurse für Angehörige | Kostenlose Schulungen |
| Hausnotruf | Zuschuss zu den Kosten |
Gesamtwert der Leistungen: Bei optimaler Nutzung aller Leistungen können Sie über 2.000€ monatlich an Unterstützung erhalten!
599€ Pflegegeld monatlich – So funktioniert's
Das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 beträgt 599€ monatlich und wird gezahlt, wenn Sie ausschließlich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden.
Wichtige Fakten zum Pflegegeld:
- Auszahlung: Wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen
- Verwendung: Frei verfügbar – z.B. als Anerkennung für pflegende Angehörige
- Keine Nachweise: Sie müssen nicht belegen, wofür Sie das Geld verwenden
- Steuerfrei: Das Pflegegeld ist nicht steuerpflichtig
- Beratungsbesuch: Halbjährlich verpflichtend (kostenfrei)
Tipp: Zusätzliche 42€ sichern!
Neben dem Pflegegeld (599€) haben Sie Anspruch auf 42€ monatlich für Pflegehilfsmittel. Diese werden zusätzlich gezahlt! So erhalten Sie insgesamt 614€ monatlich.
42€ monatlich: Kostenlose Pflegehilfsmittel
Auch bei Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42€ monatlich – zusätzlich zum Pflegegeld!
Diese Produkte sind enthalten:
So einfach funktioniert's mit PflegeBoxx24:
- Pflegebox online zusammenstellen – aus hochwertigen Hartmann-Produkten
- Antrag stellen – wir übernehmen den kompletten Papierkram
- Monatlich erhalten – kostenfreie Lieferung direkt zu Ihnen nach Hause
Keine Kosten • Keine Mindestlaufzeit • Jederzeit anpassbar
Kombinationsleistung: Pflegegeld + Pflegesachleistungen
Sie können Pflegegeld (599€) und Pflegesachleistungen (1.497€) miteinander kombinieren. Das ist besonders sinnvoll, wenn Sie teilweise von einem Pflegedienst unterstützt werden und teilweise von Angehörigen.
Rechenbeispiel:
Szenario: Sie nutzen 50% der Pflegesachleistungen (= 716€) für einen ambulanten Pflegedienst.
Ergebnis: Sie erhalten zusätzlich 50% des Pflegegeldes (= 286€) für die häusliche Pflege durch Angehörige.
Gesamt: 716€ (Pflegedienst) + 286€ (Pflegegeld) = 1.002€ monatlich
Hinweis: Die Kombinationsleistung wird automatisch von Ihrer Pflegekasse berechnet. Sie müssen nur den Pflegedienst beauftragen – den Rest regelt Ihre Kasse.
Pflegegrad 3 beantragen oder höherstufen
Den Antrag auf Pflegegrad 3 stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Falls Sie bereits Pflegegrad 2 haben und sich Ihr Zustand verschlechtert hat, können Sie einen Höherstufungsantrag stellen.
Schritt 1: Antrag stellen
Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse telefonisch oder schriftlich. Ein formloses Schreiben genügt.
Schritt 2: MDK-Termin
Ein Gutachter besucht Sie zu Hause. Bereiten Sie sich vor und führen Sie ein Pflegetagebuch.
Schritt 3: Bescheid erhalten
Nach maximal 25 Werktagen erhalten Sie den Bescheid. Bei Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 3
Nutzen Sie Ihren Anspruch auf 42€ monatlich
Zusätzlich zu Ihrem Pflegegeld erhalten Sie hochwertige Pflegehilfsmittel von Markenherstellern wie Hartmann – komplett kostenfrei!
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