Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 4: 800€ Pflegegeld monatlich + alle Leistungen 2025

Alle Informationen zu Pflegegrad 4: Wie viel Pflegegeld Sie erhalten, welche weiteren Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie 42€ monatlich für kostenlose Pflegehilfsmittel beantragen.

Aktualisiert: Januar 2025 Lesezeit: 10 Minuten

Pflegegrad 4 auf einen Blick

800€
Pflegegeld monatlich
1.859€
Pflegesachleistungen
42€
Pflegehilfsmittel
131€
Entlastungsbetrag

📋 Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist Pflegegrad 4?
  2. Voraussetzungen
  3. Alle Leistungen im Überblick
  4. 800€ Pflegegeld
  5. 42€ Pflegehilfsmittel
  6. Kombinationsleistung
  7. Pflegegrad 4 beantragen
  8. Häufige Fragen

Was ist Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 ist der zweithöchste von fünf Pflegegraden und wird bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vergeben. Menschen mit Pflegegrad 4 sind in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens auf umfassende Hilfe angewiesen.

Bei Pflegegrad 4 ist die Pflegebedürftigkeit so stark ausgeprägt, dass rund um die Uhr Betreuung erforderlich ist. Die Betroffenen können sich meist nicht mehr selbst versorgen und benötigen intensive pflegerische Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und allen alltäglichen Verrichtungen. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind entsprechend umfangreich.

Punktzahl: Pflegegrad 4 wird bei 70 bis unter 90 Punkten im Begutachtungsverfahren vergeben.

Voraussetzungen für Pflegegrad 4

Um Pflegegrad 4 zu erhalten, müssen Sie im Begutachtungsverfahren des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) oder MEDICPROOF zwischen 70 und unter 90 Punkte erreichen.

Typische Merkmale von Pflegegrad 4:

  • Körperpflege: Vollständige Übernahme der Körperpflege durch Pflegepersonen – täglich mehrfach
  • Mobilität: Weitgehend immobil, oft bettlägerig oder auf Rollstuhl angewiesen – ständige Unterstützung nötig
  • Ernährung: Hilfe bei jeder Mahlzeit erforderlich, oft Sondenernährung oder künstliche Ernährung
  • Inkontinenz: Häufig vollständige Inkontinenz – regelmäßiger Wechsel von Inkontinenzmaterial
  • Alltagskompetenz: Stark eingeschränkt bis nicht vorhanden – ständige Beaufsichtigung erforderlich
  • Medizinische Versorgung: Intensive medizinische Behandlungspflege täglich erforderlich
  • Nächtliche Betreuung: Oft nächtliche Pflege und Überwachung notwendig

Wichtig: Bei Pflegegrad 4 ist eine 24-Stunden-Betreuung oft unerlässlich. Die Kombination aus professionellem Pflegedienst, Tagespflege und pflegenden Angehörigen kann die bestmögliche Versorgung gewährleisten.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 4 im Überblick (2025)

Bei Pflegegrad 4 stehen Ihnen die höchsten Leistungen zu. Hier die vollständige Übersicht mit allen aktuellen Werten ab 2025:

Leistung Betrag/Details
Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige) 800 € monatlich
Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst) 1.859 € monatlich
Entlastungsbetrag 131 € monatlich für Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder Alltagshelfer
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 € monatlich für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutz etc.
Tagespflege/Nachtpflege 1.778 € monatlich (zusätzlich zum Pflegegeld!)
Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege (ab 1. Juli 2025) Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 € – flexibel nutzbar für beide Leistungen
Wohnraumanpassung Bis zu 4.000 € pro Maßnahme (z.B. Badumbau, Treppenlift)
Wohngruppenzuschlag 214 € monatlich bei Pflege-WG
Vollstationäre Pflege Zuschuss zur stationären Pflege im Pflegeheim
Pflegeberatung Kostenlose Beratung durch die Pflegekasse
Pflegekurse für Angehörige Kostenlose Schulungen
Hausnotruf Zuschuss zu den Kosten

Gesamtwert der Leistungen: Bei optimaler Nutzung aller Leistungen können Sie über 2.500€ monatlich an Unterstützung erhalten!

800€ Pflegegeld monatlich – So funktioniert's

Das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 beträgt 800€ monatlich und wird gezahlt, wenn Sie ausschließlich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden.

Wichtige Fakten zum Pflegegeld:

  • Auszahlung: Wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen
  • Verwendung: Frei verfügbar – z.B. als Anerkennung für pflegende Angehörige
  • Keine Nachweise: Sie müssen nicht belegen, wofür Sie das Geld verwenden
  • Steuerfrei: Das Pflegegeld ist nicht steuerpflichtig
  • Beratungsbesuch: Vierteljährlich verpflichtend (kostenfrei)

Tipp: Zusätzliche 42€ sichern!

Neben dem Pflegegeld (800€) haben Sie Anspruch auf 42€ monatlich für Pflegehilfsmittel. Diese werden zusätzlich gezahlt! So erhalten Sie insgesamt 842€ monatlich.

42€ monatlich: Kostenlose Pflegehilfsmittel

Auch bei Pflegegrad 4 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42€ monatlichzusätzlich zum Pflegegeld!

Diese Produkte sind enthalten:

Einmalhandschuhe
Desinfektionsmittel
Bettschutzeinlagen
Mundschutz & FFP2

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Kombinationsleistung: Pflegegeld + Pflegesachleistungen

Sie können Pflegegeld (800€) und Pflegesachleistungen (1.859€) miteinander kombinieren. Das ist besonders sinnvoll, wenn Sie teilweise von einem Pflegedienst unterstützt werden und teilweise von Angehörigen.

Rechenbeispiel:

Szenario: Sie nutzen 50% der Pflegesachleistungen (= 929,50€) für einen ambulanten Pflegedienst.

Ergebnis: Sie erhalten zusätzlich 50% des Pflegegeldes (= 400€) für die häusliche Pflege durch Angehörige.

Gesamt: 929,50€ (Pflegedienst) + 400€ (Pflegegeld) = 1.329,50€ monatlich

Hinweis: Die Kombinationsleistung wird automatisch von Ihrer Pflegekasse berechnet. Sie müssen nur den Pflegedienst beauftragen – den Rest regelt Ihre Kasse.

Pflegegrad 4 beantragen oder höherstufen

Den Antrag auf Pflegegrad 4 stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Falls Sie bereits Pflegegrad 3 haben und sich Ihr Zustand verschlechtert hat, können Sie einen Höherstufungsantrag stellen.

Schritt 1: Antrag stellen

Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse telefonisch oder schriftlich. Ein formloses Schreiben genügt.

Schritt 2: MDK-Termin

Ein Gutachter besucht Sie zu Hause. Bereiten Sie sich vor und führen Sie ein Pflegetagebuch.

Schritt 3: Bescheid erhalten

Nach maximal 25 Werktagen erhalten Sie den Bescheid. Bei Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 4

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