Höchster Pflegegrad – Besondere Anforderungen

Pflegegrad 5: 990€ Pflegegeld monatlich + alle Leistungen 2025

Alle Informationen zu Pflegegrad 5: Wie viel Pflegegeld Sie erhalten, welche weiteren Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie 42€ monatlich für kostenlose Pflegehilfsmittel beantragen.

Aktualisiert: Januar 2025 Lesezeit: 11 Minuten

Pflegegrad 5 auf einen Blick

990€
Pflegegeld monatlich
2.299€
Pflegesachleistungen
42€
Pflegehilfsmittel
131€
Entlastungsbetrag

📋 Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist Pflegegrad 5?
  2. Voraussetzungen
  3. Alle Leistungen im Überblick
  4. 990€ Pflegegeld
  5. 42€ Pflegehilfsmittel
  6. Kombinationsleistung
  7. Pflegegrad 5 beantragen
  8. Häufige Fragen

Was ist Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 ist der höchste von fünf Pflegegraden und wird bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vergeben. Menschen mit Pflegegrad 5 sind vollständig auf umfassende Pflege angewiesen.

Bei Pflegegrad 5 liegt die schwerste Form der Pflegebedürftigkeit vor. Die Betroffenen sind meist bettlägerig, benötigen eine 24-Stunden-Betreuung und können praktisch keine alltäglichen Verrichtungen mehr selbst ausführen. Zusätzlich liegen oft besondere Anforderungen vor – etwa bei Demenz im Endstadium, Wachkoma oder bei schwersten körperlichen Einschränkungen mit gleichzeitigen kognitiven Beeinträchtigungen. Die Pflegeversicherung gewährt hier die höchstmöglichen Leistungen.

Punktzahl: Pflegegrad 5 wird bei 90 bis 100 Punkten im Begutachtungsverfahren vergeben.

Voraussetzungen für Pflegegrad 5

Um Pflegegrad 5 zu erhalten, müssen Sie im Begutachtungsverfahren des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) oder MEDICPROOF zwischen 90 und 100 Punkte erreichen.

Typische Merkmale von Pflegegrad 5:

  • Körperpflege: Vollständige Übernahme aller Aspekte der Körperpflege – keine Selbstständigkeit mehr möglich
  • Mobilität: Meist vollständig bettlägerig oder im Wachkoma – keine eigenständige Bewegung
  • Ernährung: Oft künstliche Ernährung (Magensonde, PEG) oder vollständige Hilfe bei jeder Mahlzeit
  • Inkontinenz: Vollständige Inkontinenz – ständige professionelle Versorgung erforderlich
  • Kommunikation: Oft keine verbale Kommunikation mehr möglich – schwere Demenz oder Wachkoma
  • Atmung: Häufig Beatmungspflicht oder Sauerstofftherapie
  • Medizinische Versorgung: Umfassende medizinische Behandlungspflege rund um die Uhr
  • 24/7-Betreuung: Ständige Anwesenheit von Pflegepersonal Tag und Nacht unerlässlich
  • Besondere Anforderungen: Spezielle pflegerische Maßnahmen wie Dekubitusprophylaxe, Kontrakturenprophylaxe

Wichtig: Bei Pflegegrad 5 ist eine professionelle 24-Stunden-Pflege zwingend erforderlich. Oft erfolgt die Versorgung in spezialisierten Pflegeheimen oder durch spezialisierte ambulante Intensivpflegedienste. Eine rein häusliche Pflege durch Angehörige ist meist nicht mehr möglich.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 5 im Überblick (2025)

Bei Pflegegrad 5 erhalten Sie die höchstmöglichen Leistungen der Pflegeversicherung. Hier die vollständige Übersicht mit allen aktuellen Werten ab 2025:

Leistung Betrag/Details
Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige) 990 € monatlich
Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst) 2.299 € monatlich
Entlastungsbetrag 131 € monatlich für Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder Alltagshelfer
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 € monatlich für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutz etc.
Tagespflege/Nachtpflege 2.200 € monatlich (zusätzlich zum Pflegegeld!)
Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege (ab 1. Juli 2025) Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 € – flexibel nutzbar für beide Leistungen
Wohnraumanpassung Bis zu 4.000 € pro Maßnahme (z.B. behindertengerechter Umbau)
Wohngruppenzuschlag 214 € monatlich bei Pflege-WG
Vollstationäre Pflege Höchster Zuschuss zur stationären Pflege im Pflegeheim
Pflegeberatung Kostenlose intensive Beratung durch die Pflegekasse
Pflegekurse für Angehörige Kostenlose Schulungen
Hausnotruf Zuschuss zu den Kosten

Gesamtwert der Leistungen: Bei optimaler Nutzung aller Leistungen können Sie über 3.000€ monatlich an Unterstützung erhalten – die höchsten Leistungen der Pflegeversicherung!

990€ Pflegegeld monatlich – So funktioniert's

Das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 beträgt 990€ monatlich und wird gezahlt, wenn Sie ausschließlich von Angehörigen oder selbst beschafften Pflegekräften gepflegt werden.

Wichtig: Bei Pflegegrad 5 ist eine rein häusliche Pflege durch Angehörige meist nicht mehr ausreichend. In den meisten Fällen wird eine Kombination aus professionellem Pflegedienst und Angehörigenbetreuung oder eine vollstationäre Pflege im Pflegeheim notwendig.

Wichtige Fakten zum Pflegegeld:

  • Auszahlung: Wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen
  • Verwendung: Frei verfügbar – z.B. zur Finanzierung von 24-Stunden-Pflege
  • Keine Nachweise: Sie müssen nicht belegen, wofür Sie das Geld verwenden
  • Steuerfrei: Das Pflegegeld ist nicht steuerpflichtig
  • Beratungsbesuch: Vierteljährlich verpflichtend (kostenfrei)

Tipp: Zusätzliche 42€ sichern!

Neben dem Pflegegeld (990€) haben Sie Anspruch auf 42€ monatlich für Pflegehilfsmittel. Diese werden zusätzlich gezahlt! So erhalten Sie insgesamt 1.032€ monatlich.

42€ monatlich: Kostenlose Pflegehilfsmittel

Auch bei Pflegegrad 5 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42€ monatlichzusätzlich zum Pflegegeld!

Diese Produkte sind enthalten:

Einmalhandschuhe
Desinfektionsmittel
Bettschutzeinlagen
Mundschutz & FFP2

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Kombinationsleistung: Pflegegeld + Pflegesachleistungen

Sie können Pflegegeld (990€) und Pflegesachleistungen (2.299€) miteinander kombinieren. Das ist besonders sinnvoll, wenn Sie teilweise von einem Pflegedienst unterstützt werden und teilweise von Angehörigen oder selbst beschafften Pflegekräften.

Rechenbeispiel:

Szenario: Sie nutzen 50% der Pflegesachleistungen (= 1.149,50€) für einen ambulanten Pflegedienst.

Ergebnis: Sie erhalten zusätzlich 50% des Pflegegeldes (= 495€) für die häusliche Pflege durch Angehörige.

Gesamt: 1.149,50€ (Pflegedienst) + 495€ (Pflegegeld) = 1.644,50€ monatlich

Hinweis: Die Kombinationsleistung wird automatisch von Ihrer Pflegekasse berechnet. Sie müssen nur den Pflegedienst beauftragen – den Rest regelt Ihre Kasse.

Pflegegrad 5 beantragen oder höherstufen

Den Antrag auf Pflegegrad 5 stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Falls Sie bereits Pflegegrad 4 haben und sich Ihr Zustand verschlechtert hat, können Sie einen Höherstufungsantrag stellen.

Schritt 1: Antrag stellen

Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse telefonisch oder schriftlich. Ein formloses Schreiben genügt.

Schritt 2: MDK-Termin

Ein Gutachter besucht Sie zu Hause. Bereiten Sie sich vor und führen Sie ein Pflegetagebuch.

Schritt 3: Bescheid erhalten

Nach maximal 25 Werktagen erhalten Sie den Bescheid. Bei Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 5

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