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Was ist Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 ist der höchste von fünf Pflegegraden und wird bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vergeben. Menschen mit Pflegegrad 5 sind vollständig auf umfassende Pflege angewiesen.
Bei Pflegegrad 5 liegt die schwerste Form der Pflegebedürftigkeit vor. Die Betroffenen sind meist bettlägerig, benötigen eine 24-Stunden-Betreuung und können praktisch keine alltäglichen Verrichtungen mehr selbst ausführen. Zusätzlich liegen oft besondere Anforderungen vor – etwa bei Demenz im Endstadium, Wachkoma oder bei schwersten körperlichen Einschränkungen mit gleichzeitigen kognitiven Beeinträchtigungen. Die Pflegeversicherung gewährt hier die höchstmöglichen Leistungen.
Punktzahl: Pflegegrad 5 wird bei 90 bis 100 Punkten im Begutachtungsverfahren vergeben.
Voraussetzungen für Pflegegrad 5
Um Pflegegrad 5 zu erhalten, müssen Sie im Begutachtungsverfahren des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) oder MEDICPROOF zwischen 90 und 100 Punkte erreichen.
Typische Merkmale von Pflegegrad 5:
- Körperpflege: Vollständige Übernahme aller Aspekte der Körperpflege – keine Selbstständigkeit mehr möglich
- Mobilität: Meist vollständig bettlägerig oder im Wachkoma – keine eigenständige Bewegung
- Ernährung: Oft künstliche Ernährung (Magensonde, PEG) oder vollständige Hilfe bei jeder Mahlzeit
- Inkontinenz: Vollständige Inkontinenz – ständige professionelle Versorgung erforderlich
- Kommunikation: Oft keine verbale Kommunikation mehr möglich – schwere Demenz oder Wachkoma
- Atmung: Häufig Beatmungspflicht oder Sauerstofftherapie
- Medizinische Versorgung: Umfassende medizinische Behandlungspflege rund um die Uhr
- 24/7-Betreuung: Ständige Anwesenheit von Pflegepersonal Tag und Nacht unerlässlich
- Besondere Anforderungen: Spezielle pflegerische Maßnahmen wie Dekubitusprophylaxe, Kontrakturenprophylaxe
Wichtig: Bei Pflegegrad 5 ist eine professionelle 24-Stunden-Pflege zwingend erforderlich. Oft erfolgt die Versorgung in spezialisierten Pflegeheimen oder durch spezialisierte ambulante Intensivpflegedienste. Eine rein häusliche Pflege durch Angehörige ist meist nicht mehr möglich.
Alle Leistungen bei Pflegegrad 5 im Überblick (2025)
Bei Pflegegrad 5 erhalten Sie die höchstmöglichen Leistungen der Pflegeversicherung. Hier die vollständige Übersicht mit allen aktuellen Werten ab 2025:
| Leistung | Betrag/Details |
|---|---|
| Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige) | 990 € monatlich |
| Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst) | 2.299 € monatlich |
| Entlastungsbetrag | 131 € monatlich für Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder Alltagshelfer |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € monatlich für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutz etc. |
| Tagespflege/Nachtpflege | 2.200 € monatlich (zusätzlich zum Pflegegeld!) |
| Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege (ab 1. Juli 2025) | Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 € – flexibel nutzbar für beide Leistungen |
| Wohnraumanpassung | Bis zu 4.000 € pro Maßnahme (z.B. behindertengerechter Umbau) |
| Wohngruppenzuschlag | 214 € monatlich bei Pflege-WG |
| Vollstationäre Pflege | Höchster Zuschuss zur stationären Pflege im Pflegeheim |
| Pflegeberatung | Kostenlose intensive Beratung durch die Pflegekasse |
| Pflegekurse für Angehörige | Kostenlose Schulungen |
| Hausnotruf | Zuschuss zu den Kosten |
Gesamtwert der Leistungen: Bei optimaler Nutzung aller Leistungen können Sie über 3.000€ monatlich an Unterstützung erhalten – die höchsten Leistungen der Pflegeversicherung!
990€ Pflegegeld monatlich – So funktioniert's
Das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 beträgt 990€ monatlich und wird gezahlt, wenn Sie ausschließlich von Angehörigen oder selbst beschafften Pflegekräften gepflegt werden.
Wichtig: Bei Pflegegrad 5 ist eine rein häusliche Pflege durch Angehörige meist nicht mehr ausreichend. In den meisten Fällen wird eine Kombination aus professionellem Pflegedienst und Angehörigenbetreuung oder eine vollstationäre Pflege im Pflegeheim notwendig.
Wichtige Fakten zum Pflegegeld:
- Auszahlung: Wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen
- Verwendung: Frei verfügbar – z.B. zur Finanzierung von 24-Stunden-Pflege
- Keine Nachweise: Sie müssen nicht belegen, wofür Sie das Geld verwenden
- Steuerfrei: Das Pflegegeld ist nicht steuerpflichtig
- Beratungsbesuch: Vierteljährlich verpflichtend (kostenfrei)
Tipp: Zusätzliche 42€ sichern!
Neben dem Pflegegeld (990€) haben Sie Anspruch auf 42€ monatlich für Pflegehilfsmittel. Diese werden zusätzlich gezahlt! So erhalten Sie insgesamt 1.032€ monatlich.
42€ monatlich: Kostenlose Pflegehilfsmittel
Auch bei Pflegegrad 5 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42€ monatlich – zusätzlich zum Pflegegeld!
Diese Produkte sind enthalten:
So einfach funktioniert's mit PflegeBoxx24:
- Pflegebox online zusammenstellen – aus hochwertigen Hartmann-Produkten
- Antrag stellen – wir übernehmen den kompletten Papierkram
- Monatlich erhalten – kostenfreie Lieferung direkt zu Ihnen nach Hause
Keine Kosten • Keine Mindestlaufzeit • Jederzeit anpassbar
Kombinationsleistung: Pflegegeld + Pflegesachleistungen
Sie können Pflegegeld (990€) und Pflegesachleistungen (2.299€) miteinander kombinieren. Das ist besonders sinnvoll, wenn Sie teilweise von einem Pflegedienst unterstützt werden und teilweise von Angehörigen oder selbst beschafften Pflegekräften.
Rechenbeispiel:
Szenario: Sie nutzen 50% der Pflegesachleistungen (= 1.149,50€) für einen ambulanten Pflegedienst.
Ergebnis: Sie erhalten zusätzlich 50% des Pflegegeldes (= 495€) für die häusliche Pflege durch Angehörige.
Gesamt: 1.149,50€ (Pflegedienst) + 495€ (Pflegegeld) = 1.644,50€ monatlich
Hinweis: Die Kombinationsleistung wird automatisch von Ihrer Pflegekasse berechnet. Sie müssen nur den Pflegedienst beauftragen – den Rest regelt Ihre Kasse.
Pflegegrad 5 beantragen oder höherstufen
Den Antrag auf Pflegegrad 5 stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Falls Sie bereits Pflegegrad 4 haben und sich Ihr Zustand verschlechtert hat, können Sie einen Höherstufungsantrag stellen.
Schritt 1: Antrag stellen
Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse telefonisch oder schriftlich. Ein formloses Schreiben genügt.
Schritt 2: MDK-Termin
Ein Gutachter besucht Sie zu Hause. Bereiten Sie sich vor und führen Sie ein Pflegetagebuch.
Schritt 3: Bescheid erhalten
Nach maximal 25 Werktagen erhalten Sie den Bescheid. Bei Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 5
Nutzen Sie Ihren Anspruch auf 42€ monatlich
Zusätzlich zu Ihrem Pflegegeld erhalten Sie hochwertige Pflegehilfsmittel von Markenherstellern wie Hartmann – komplett kostenfrei!
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