Meistgenutzte Pflegestufe in Deutschland

Pflegegrad 2: 347€ Pflegegeld monatlich + alle Leistungen 2025

Alle Informationen zu Pflegegrad 2: Wie viel Pflegegeld Sie erhalten, welche weiteren Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie 42€ monatlich für kostenlose Pflegehilfsmittel beantragen.

Aktualisiert: Januar 2025 Lesezeit: 9 Minuten

Pflegegrad 2 auf einen Blick

347€
Pflegegeld monatlich
796€
Pflegesachleistungen
42€
Pflegehilfsmittel
131€
Entlastungsbetrag

📋 Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist Pflegegrad 2?
  2. Voraussetzungen
  3. Alle Leistungen im Überblick
  4. 347€ Pflegegeld
  5. 42€ Pflegehilfsmittel
  6. Kombinationsleistung
  7. Pflegegrad 2 beantragen
  8. Häufige Fragen

Was ist Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 ist der zweite von fünf Pflegegraden und wird bei erheblicher Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vergeben. Er ist der am häufigsten vergebene Pflegegrad in Deutschland.

Menschen mit Pflegegrad 2 benötigen regelmäßige Unterstützung im Alltag – etwa bei der Körperpflege, beim Ankleiden, bei der Ernährung oder der Mobilität. Im Gegensatz zu Pflegegrad 1 wird hier bereits monatliches Pflegegeld gezahlt.

Punktzahl: Pflegegrad 2 wird bei 27 bis unter 47,5 Punkten im Begutachtungsverfahren vergeben.

Voraussetzungen für Pflegegrad 2

Um Pflegegrad 2 zu erhalten, müssen Sie im Begutachtungsverfahren des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) oder MEDICPROOF zwischen 27 und unter 47,5 Punkte erreichen.

Typische Merkmale von Pflegegrad 2:

  • Körperpflege: Unterstützung beim Waschen, Duschen oder Baden erforderlich
  • Mobilität: Hilfe beim Aufstehen, Hinlegen oder Fortbewegen nötig
  • Ernährung: Hilfe beim Essen und Trinken oder bei der Zubereitung notwendig
  • Haushalt: Unterstützung bei der Haushaltsführung erforderlich
  • Alltagskompetenz: Eingeschränkte Orientierung oder Kommunikationsfähigkeit

Wichtig: Die Begutachtung erfolgt individuell. Bereiten Sie sich gut vor und führen Sie ein Pflegetagebuch, um alle Einschränkungen zu dokumentieren.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 2 im Überblick (2025)

Bei Pflegegrad 2 stehen Ihnen deutlich mehr Leistungen zu als bei Pflegegrad 1. Hier die vollständige Übersicht:

Leistung Betrag/Details
Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige) 347 € monatlich
Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst) 796 € monatlich
Entlastungsbetrag 131 € monatlich für Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder Alltagshelfer
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 € monatlich für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutz etc.
Tagespflege/Nachtpflege 689 € monatlich (zusätzlich zum Pflegegeld!)
Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege (ab 1. Juli 2025) Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 € – flexibel nutzbar für beide Leistungen
Wohnraumanpassung Bis zu 4.000 € pro Maßnahme (z.B. Badumbau, Treppenlift)
Wohngruppenzuschlag 214 € monatlich bei Pflege-WG
Pflegeberatung Kostenlose Beratung durch die Pflegekasse
Pflegekurse für Angehörige Kostenlose Schulungen
Hausnotruf Zuschuss zu den Kosten

Gesamtwert der Leistungen: Bei optimaler Nutzung aller Leistungen können Sie über 1.500€ monatlich an Unterstützung erhalten!

347€ Pflegegeld monatlich – So funktioniert's

Das Pflegegeld ist eine der wichtigsten Leistungen bei Pflegegrad 2. Sie erhalten 347€ monatlich, wenn Sie ausschließlich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden.

Wichtige Fakten zum Pflegegeld:

  • Auszahlung: Wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen
  • Verwendung: Frei verfügbar – z.B. als Anerkennung für pflegende Angehörige
  • Keine Nachweise: Sie müssen nicht belegen, wofür Sie das Geld verwenden
  • Steuerfrei: Das Pflegegeld ist nicht steuerpflichtig
  • Beratungsbesuch: Halbjährlich verpflichtend (kostenfrei)

Tipp: Zusätzliche 42€ sichern!

Neben dem Pflegegeld (347€) haben Sie Anspruch auf 42€ monatlich für Pflegehilfsmittel. Diese werden zusätzlich gezahlt! So erhalten Sie insgesamt 389€ monatlich.

42€ monatlich: Kostenlose Pflegehilfsmittel

Auch bei Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42€ monatlichzusätzlich zum Pflegegeld!

Diese Produkte sind enthalten:

Einmalhandschuhe
Desinfektionsmittel
Bettschutzeinlagen
Mundschutz & FFP2

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Kombinationsleistung: Pflegegeld + Pflegesachleistungen

Sie können Pflegegeld (347€) und Pflegesachleistungen (796€) miteinander kombinieren. Das ist besonders sinnvoll, wenn Sie teilweise von einem Pflegedienst unterstützt werden und teilweise von Angehörigen.

Rechenbeispiel:

Szenario: Sie nutzen 50% der Pflegesachleistungen (= 398€) für einen ambulanten Pflegedienst.

Ergebnis: Sie erhalten zusätzlich 50% des Pflegegeldes (= 173,50€) für die häusliche Pflege durch Angehörige.

Gesamt: 398€ (Pflegedienst) + 173,50€ (Pflegegeld) = 571,50€ monatlich

Hinweis: Die Kombinationsleistung wird automatisch von Ihrer Pflegekasse berechnet. Sie müssen nur den Pflegedienst beauftragen – den Rest regelt Ihre Kasse.

Pflegegrad 2 beantragen oder höherstufen

Den Antrag auf Pflegegrad 2 stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Falls Sie bereits Pflegegrad 1 haben und sich Ihr Zustand verschlechtert hat, können Sie einen Höherstufungsantrag stellen.

Schritt 1: Antrag stellen

Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse telefonisch oder schriftlich. Ein formloses Schreiben genügt.

Schritt 2: MDK-Termin

Ein Gutachter besucht Sie zu Hause. Bereiten Sie sich vor und führen Sie ein Pflegetagebuch.

Schritt 3: Bescheid erhalten

Nach maximal 25 Werktagen erhalten Sie den Bescheid. Bei Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 2

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