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Was ist Pflegegrad 2?
Pflegegrad 2 ist der zweite von fünf Pflegegraden und wird bei erheblicher Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vergeben. Er ist der am häufigsten vergebene Pflegegrad in Deutschland.
Menschen mit Pflegegrad 2 benötigen regelmäßige Unterstützung im Alltag – etwa bei der Körperpflege, beim Ankleiden, bei der Ernährung oder der Mobilität. Im Gegensatz zu Pflegegrad 1 wird hier bereits monatliches Pflegegeld gezahlt.
Punktzahl: Pflegegrad 2 wird bei 27 bis unter 47,5 Punkten im Begutachtungsverfahren vergeben.
Voraussetzungen für Pflegegrad 2
Um Pflegegrad 2 zu erhalten, müssen Sie im Begutachtungsverfahren des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) oder MEDICPROOF zwischen 27 und unter 47,5 Punkte erreichen.
Typische Merkmale von Pflegegrad 2:
- Körperpflege: Unterstützung beim Waschen, Duschen oder Baden erforderlich
- Mobilität: Hilfe beim Aufstehen, Hinlegen oder Fortbewegen nötig
- Ernährung: Hilfe beim Essen und Trinken oder bei der Zubereitung notwendig
- Haushalt: Unterstützung bei der Haushaltsführung erforderlich
- Alltagskompetenz: Eingeschränkte Orientierung oder Kommunikationsfähigkeit
Wichtig: Die Begutachtung erfolgt individuell. Bereiten Sie sich gut vor und führen Sie ein Pflegetagebuch, um alle Einschränkungen zu dokumentieren.
Alle Leistungen bei Pflegegrad 2 im Überblick (2025)
Bei Pflegegrad 2 stehen Ihnen deutlich mehr Leistungen zu als bei Pflegegrad 1. Hier die vollständige Übersicht:
| Leistung | Betrag/Details |
|---|---|
| Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige) | 347 € monatlich |
| Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst) | 796 € monatlich |
| Entlastungsbetrag | 131 € monatlich für Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder Alltagshelfer |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € monatlich für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutz etc. |
| Tagespflege/Nachtpflege | 689 € monatlich (zusätzlich zum Pflegegeld!) |
| Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege (ab 1. Juli 2025) | Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 € – flexibel nutzbar für beide Leistungen |
| Wohnraumanpassung | Bis zu 4.000 € pro Maßnahme (z.B. Badumbau, Treppenlift) |
| Wohngruppenzuschlag | 214 € monatlich bei Pflege-WG |
| Pflegeberatung | Kostenlose Beratung durch die Pflegekasse |
| Pflegekurse für Angehörige | Kostenlose Schulungen |
| Hausnotruf | Zuschuss zu den Kosten |
Gesamtwert der Leistungen: Bei optimaler Nutzung aller Leistungen können Sie über 1.500€ monatlich an Unterstützung erhalten!
347€ Pflegegeld monatlich – So funktioniert's
Das Pflegegeld ist eine der wichtigsten Leistungen bei Pflegegrad 2. Sie erhalten 347€ monatlich, wenn Sie ausschließlich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden.
Wichtige Fakten zum Pflegegeld:
- Auszahlung: Wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen
- Verwendung: Frei verfügbar – z.B. als Anerkennung für pflegende Angehörige
- Keine Nachweise: Sie müssen nicht belegen, wofür Sie das Geld verwenden
- Steuerfrei: Das Pflegegeld ist nicht steuerpflichtig
- Beratungsbesuch: Halbjährlich verpflichtend (kostenfrei)
Tipp: Zusätzliche 42€ sichern!
Neben dem Pflegegeld (347€) haben Sie Anspruch auf 42€ monatlich für Pflegehilfsmittel. Diese werden zusätzlich gezahlt! So erhalten Sie insgesamt 389€ monatlich.
42€ monatlich: Kostenlose Pflegehilfsmittel
Auch bei Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42€ monatlich – zusätzlich zum Pflegegeld!
Diese Produkte sind enthalten:
So einfach funktioniert's mit PflegeBoxx24:
- Pflegebox online zusammenstellen – aus hochwertigen Hartmann-Produkten
- Antrag stellen – wir übernehmen den kompletten Papierkram
- Monatlich erhalten – kostenfreie Lieferung direkt zu Ihnen nach Hause
Keine Kosten • Keine Mindestlaufzeit • Jederzeit anpassbar
Kombinationsleistung: Pflegegeld + Pflegesachleistungen
Sie können Pflegegeld (347€) und Pflegesachleistungen (796€) miteinander kombinieren. Das ist besonders sinnvoll, wenn Sie teilweise von einem Pflegedienst unterstützt werden und teilweise von Angehörigen.
Rechenbeispiel:
Szenario: Sie nutzen 50% der Pflegesachleistungen (= 398€) für einen ambulanten Pflegedienst.
Ergebnis: Sie erhalten zusätzlich 50% des Pflegegeldes (= 173,50€) für die häusliche Pflege durch Angehörige.
Gesamt: 398€ (Pflegedienst) + 173,50€ (Pflegegeld) = 571,50€ monatlich
Hinweis: Die Kombinationsleistung wird automatisch von Ihrer Pflegekasse berechnet. Sie müssen nur den Pflegedienst beauftragen – den Rest regelt Ihre Kasse.
Pflegegrad 2 beantragen oder höherstufen
Den Antrag auf Pflegegrad 2 stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Falls Sie bereits Pflegegrad 1 haben und sich Ihr Zustand verschlechtert hat, können Sie einen Höherstufungsantrag stellen.
Schritt 1: Antrag stellen
Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse telefonisch oder schriftlich. Ein formloses Schreiben genügt.
Schritt 2: MDK-Termin
Ein Gutachter besucht Sie zu Hause. Bereiten Sie sich vor und führen Sie ein Pflegetagebuch.
Schritt 3: Bescheid erhalten
Nach maximal 25 Werktagen erhalten Sie den Bescheid. Bei Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 2
Nutzen Sie Ihren Anspruch auf 42€ monatlich
Zusätzlich zu Ihrem Pflegegeld erhalten Sie hochwertige Pflegehilfsmittel von Markenherstellern wie Hartmann – komplett kostenfrei!
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