Entlastungsbetrag 2025: 131€ monatlich zusätzlich

Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Leistung der Pflegeversicherung in Höhe von 131€ monatlich. Er steht allen Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad zu und dient zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie zur Förderung der Selbstständigkeit.

Entlastungsbetrag 2025

131€

Monatlich zusätzlich für alle Pflegegrade

Das sind bis zu 1.572€ pro Jahr!

Das Wichtigste auf einen Blick

Für alle Pflegegrade: Pflegegrad 1-5 haben Anspruch

131€ monatlich: Zusätzlich zu Pflegegeld und anderen Leistungen

Vielseitig verwendbar: Tagespflege, Betreuung, Haushaltshilfe

Ansparbar: Nicht verbrauchte Beträge bis 30. Juni des Folgejahres

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag (auch Entlastungsleistungen oder zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen genannt) ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung.

Ziel des Entlastungsbetrags

Der Entlastungsbetrag soll:

Wofür kann ich den Entlastungsbetrag verwenden?

Der Entlastungsbetrag kann vielseitig eingesetzt werden. Hier sind die wichtigsten Verwendungsmöglichkeiten:

Tagespflege

Teilstationäre Betreuung in einer Tagespflegeeinrichtung – ideal für Beschäftigung und soziale Kontakte

Nachtpflege

Nächtliche Betreuung in einer Einrichtung – Entlastung für pflegende Angehörige nachts

Kurzzeitpflege

Ergänzung zum Kurzzeitpflege-Budget – wenn das reguläre Budget aufgebraucht ist

Betreuungsangebote

Anerkannte Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter, Demenzbetreuung, Aktivierungsangebote

Haushaltshilfe

Hauswirtschaftliche Unterstützung durch zugelassene Pflegedienste oder Betreuungsdienste

Nachbarschaftshilfe

In manchen Bundesländern: Unterstützung durch nachbarschaftliche Helfer (nach Landesrecht)

Wichtig: Nur anerkannte Anbieter

Der Entlastungsbetrag kann nur für Leistungen von nach Landesrecht anerkannten Anbietern verwendet werden. Private Haushaltshilfen oder Familienangehörige können in der Regel nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.

Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag

Sie haben Anspruch, wenn:

Besonderheit: Auch Pflegegrad 1!

Im Gegensatz zum Pflegegeld haben auch Menschen mit Pflegegrad 1 Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131€ monatlich. Das ist oft eine der wenigen Geldleistungen für Pflegegrad 1.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?

Einheitlicher Betrag für alle Pflegegrade

131€ monatlich für alle Pflegegrade 1-5

Das sind pro Jahr: 1.572€

Besonderheit: Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern als Kostenerstattung über eingereichte Rechnungen.

Kann ich den Entlastungsbetrag ansparen?

Ja! Ansparen ist möglich

Nicht verbrauchte Beträge können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres ansparen und nutzen.

Beispiel:

Wie beantrage ich den Entlastungsbetrag?

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

Tipp: Vorauszahlung möglich

Manche Anbieter rechnen den Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse ab (Abtretungserklärung). So müssen Sie nicht in Vorleistung gehen!

Entlastungsbetrag vs. Pflegegeld – Was ist der Unterschied?

Wichtige Unterschiede

Pflegegeld (Pflegegrad 2-5):

Entlastungsbetrag (Pflegegrad 1-5):

Praktische Beispiele für die Verwendung

Beispiel 1: Tagespflege

Frau Müller (Pflegegrad 3) besucht 2x pro Woche die Tagespflege.

Beispiel 2: Haushaltshilfe

Herr Schmidt (Pflegegrad 2) nutzt eine Haushaltshilfe.

Beispiel 3: Betreuungsgruppe

Frau Klein (Pflegegrad 1) besucht eine Demenz-Betreuungsgruppe.

Zusätzlich: 42€ monatlich für Pflegehilfsmittel

Neben dem Entlastungsbetrag haben Sie Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel – jeden Monat 42€!

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Leistung der Pflegeversicherung in Höhe von 131€ monatlich. Er dient zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Förderung der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Alle Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad 1-5, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131€ monatlich.

Wofür kann ich den Entlastungsbetrag verwenden?

Der Entlastungsbetrag kann verwendet werden für:

  • ✅ Tagespflege & Nachtpflege
  • ✅ Kurzzeitpflege (Ergänzung)
  • ✅ Anerkannte Betreuungsangebote
  • ✅ Haushaltshilfe durch zugelassene Dienste
  • ✅ Nachbarschaftshilfe (je nach Bundesland)

Kann ich den Entlastungsbetrag ansparen?

Ja! Nicht verbrauchte Beträge können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres ansparen und nutzen. Bei 131€ monatlich sind das bis zu 1.572€ pro Jahr.

Wird der Entlastungsbetrag bar ausgezahlt?

Nein. Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern als Kostenerstattung nach Einreichung der Rechnungen bei der Pflegekasse.

Kann ich den Entlastungsbetrag für Familienangehörige verwenden?

In der Regel nicht. Der Entlastungsbetrag kann nur für Leistungen von nach Landesrecht anerkannten Anbietern verwendet werden. Private Angehörige können meist nicht abgerechnet werden.

Gilt der Entlastungsbetrag auch für Pflegegrad 1?

Ja! Im Gegensatz zum Pflegegeld haben auch Menschen mit Pflegegrad 1 Anspruch auf den vollen Entlastungsbetrag von 131€ monatlich.

Was passiert, wenn ich den Entlastungsbetrag nicht nutze?

Nicht verbrauchte Beträge verfallen zum 30. Juni des Folgejahres. Danach können sie nicht mehr genutzt werden. Deshalb lohnt es sich, den Betrag regelmäßig zu nutzen!

Persönliche Beratung gewünscht?

Unser Team berät Sie gerne kostenlos und unverbindlich zum Entlastungsbetrag:

0800 000 36 22

Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr

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