Entlastungsbetrag 2025: 131€ monatlich zusätzlich
Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Leistung der Pflegeversicherung in Höhe von 131€ monatlich. Er steht allen Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad zu und dient zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie zur Förderung der Selbstständigkeit.
Entlastungsbetrag 2025
131€Monatlich zusätzlich für alle Pflegegrade
Das sind bis zu 1.572€ pro Jahr!
Das Wichtigste auf einen Blick
✅ Für alle Pflegegrade: Pflegegrad 1-5 haben Anspruch
✅ 131€ monatlich: Zusätzlich zu Pflegegeld und anderen Leistungen
✅ Vielseitig verwendbar: Tagespflege, Betreuung, Haushaltshilfe
✅ Ansparbar: Nicht verbrauchte Beträge bis 30. Juni des Folgejahres
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag (auch Entlastungsleistungen oder zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen genannt) ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung.
Ziel des Entlastungsbetrags
Der Entlastungsbetrag soll:
- ✅ Pflegende Angehörige entlasten und ihnen Auszeiten ermöglichen
- ✅ Selbstständigkeit fördern durch Betreuungs- und Aktivierungsangebote
- ✅ Soziale Kontakte ermöglichen und Vereinsamung vorbeugen
- ✅ Alltag erleichtern durch Unterstützung im Haushalt
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag verwenden?
Der Entlastungsbetrag kann vielseitig eingesetzt werden. Hier sind die wichtigsten Verwendungsmöglichkeiten:
Tagespflege
Teilstationäre Betreuung in einer Tagespflegeeinrichtung – ideal für Beschäftigung und soziale Kontakte
Nachtpflege
Nächtliche Betreuung in einer Einrichtung – Entlastung für pflegende Angehörige nachts
Kurzzeitpflege
Ergänzung zum Kurzzeitpflege-Budget – wenn das reguläre Budget aufgebraucht ist
Betreuungsangebote
Anerkannte Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter, Demenzbetreuung, Aktivierungsangebote
Haushaltshilfe
Hauswirtschaftliche Unterstützung durch zugelassene Pflegedienste oder Betreuungsdienste
Nachbarschaftshilfe
In manchen Bundesländern: Unterstützung durch nachbarschaftliche Helfer (nach Landesrecht)
Wichtig: Nur anerkannte Anbieter
Der Entlastungsbetrag kann nur für Leistungen von nach Landesrecht anerkannten Anbietern verwendet werden. Private Haushaltshilfen oder Familienangehörige können in der Regel nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.
Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag
Sie haben Anspruch, wenn:
- Pflegegrad 1-5: Sie haben einen anerkannten Pflegegrad (gilt für ALLE Pflegegrade!)
- Häusliche Pflege: Sie werden zu Hause gepflegt (nicht im Pflegeheim)
Besonderheit: Auch Pflegegrad 1!
Im Gegensatz zum Pflegegeld haben auch Menschen mit Pflegegrad 1 Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131€ monatlich. Das ist oft eine der wenigen Geldleistungen für Pflegegrad 1.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
Einheitlicher Betrag für alle Pflegegrade
131€ monatlich für alle Pflegegrade 1-5
Das sind pro Jahr: 1.572€
Besonderheit: Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern als Kostenerstattung über eingereichte Rechnungen.
Kann ich den Entlastungsbetrag ansparen?
Ja! Ansparen ist möglich
Nicht verbrauchte Beträge können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres ansparen und nutzen.
Beispiel:
- ✅ 2024 nicht genutzt: 1.572€
- ✅ 2025 bis Juni nutzbar: + 786€ (6 Monate × 131€)
- ✅ Gesamt verfügbar bis 30.06.2025: 2.358€
Wie beantrage ich den Entlastungsbetrag?
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Schritt 1: Anerkannten Anbieter finden (Tagespflege, Betreuungsdienst, Pflegedienst)
- Schritt 2: Leistung in Anspruch nehmen (z.B. Tagespflege besuchen, Haushaltshilfe kommen lassen)
- Schritt 3: Rechnung vom Anbieter erhalten (mit detaillierter Leistungsbeschreibung)
- Schritt 4: Rechnung bei der Pflegekasse einreichen (per Post, Online-Portal oder App)
- Schritt 5: Kostenerstattung erhalten (meist innerhalb von 2-4 Wochen)
Tipp: Vorauszahlung möglich
Manche Anbieter rechnen den Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse ab (Abtretungserklärung). So müssen Sie nicht in Vorleistung gehen!
Entlastungsbetrag vs. Pflegegeld – Was ist der Unterschied?
Wichtige Unterschiede
Pflegegeld (Pflegegrad 2-5):
- ✅ Wird bar ausgezahlt
- ✅ Frei verfügbar (z.B. für Angehörige)
- ✅ Monatliche Überweisung
Entlastungsbetrag (Pflegegrad 1-5):
- ✅ Wird als Kostenerstattung ausgezahlt
- ✅ Zweckgebunden (nur für bestimmte Leistungen)
- ✅ Nach Einreichung der Rechnung
Praktische Beispiele für die Verwendung
Beispiel 1: Tagespflege
Frau Müller (Pflegegrad 3) besucht 2x pro Woche die Tagespflege.
- Kosten: ca. 60€ pro Tag
- 8 Tage im Monat × 60€ = 480€
- Entlastungsbetrag deckt: 131€
- Eigenanteil: 349€ (kann aus Pflegegeld oder eigener Tasche bezahlt werden)
Beispiel 2: Haushaltshilfe
Herr Schmidt (Pflegegrad 2) nutzt eine Haushaltshilfe.
- 4 Stunden pro Woche à 25€
- 100€ pro Woche × 4 Wochen = 400€ pro Monat
- Entlastungsbetrag deckt: 131€
- Restbetrag: 269€ (kann aus Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder eigener Tasche bezahlt werden)
Beispiel 3: Betreuungsgruppe
Frau Klein (Pflegegrad 1) besucht eine Demenz-Betreuungsgruppe.
- 1x pro Woche, 3 Stunden
- Kosten: 30€ pro Termin
- 4 Termine im Monat = 120€
- Entlastungsbetrag deckt: 120€ vollständig
- Restbudget: 11€ (für nächsten Monat ansparbar)
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Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Leistung der Pflegeversicherung in Höhe von 131€ monatlich. Er dient zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Förderung der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Alle Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad 1-5, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131€ monatlich.
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag verwenden?
Der Entlastungsbetrag kann verwendet werden für:
- ✅ Tagespflege & Nachtpflege
- ✅ Kurzzeitpflege (Ergänzung)
- ✅ Anerkannte Betreuungsangebote
- ✅ Haushaltshilfe durch zugelassene Dienste
- ✅ Nachbarschaftshilfe (je nach Bundesland)
Kann ich den Entlastungsbetrag ansparen?
Ja! Nicht verbrauchte Beträge können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres ansparen und nutzen. Bei 131€ monatlich sind das bis zu 1.572€ pro Jahr.
Wird der Entlastungsbetrag bar ausgezahlt?
Nein. Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern als Kostenerstattung nach Einreichung der Rechnungen bei der Pflegekasse.
Kann ich den Entlastungsbetrag für Familienangehörige verwenden?
In der Regel nicht. Der Entlastungsbetrag kann nur für Leistungen von nach Landesrecht anerkannten Anbietern verwendet werden. Private Angehörige können meist nicht abgerechnet werden.
Gilt der Entlastungsbetrag auch für Pflegegrad 1?
Ja! Im Gegensatz zum Pflegegeld haben auch Menschen mit Pflegegrad 1 Anspruch auf den vollen Entlastungsbetrag von 131€ monatlich.
Was passiert, wenn ich den Entlastungsbetrag nicht nutze?
Nicht verbrauchte Beträge verfallen zum 30. Juni des Folgejahres. Danach können sie nicht mehr genutzt werden. Deshalb lohnt es sich, den Betrag regelmäßig zu nutzen!
Persönliche Beratung gewünscht?
Unser Team berät Sie gerne kostenlos und unverbindlich zum Entlastungsbetrag:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
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