Verhinderungspflege 2025: 3.539€ gemeinsames Budget

Verhinderungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen eine dringend benötigte Auszeit. Ab dem 01. Juli 2025 gibt es eine wichtige Änderung: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539€ zusammengefasst.

Neues gemeinsames Budget ab 01.07.2025

3.539€

Flexibel nutzbar für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

Ein gemeinsames Budget: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich 3.539€ jährlich

Flexible Nutzung: Sie entscheiden, wie Sie das Budget aufteilen

Keine feste Aufteilung: Nutzen Sie mehr für Verhinderung oder mehr für Kurzzeitpflege

Gilt ab 01.07.2025: Neue Regelung für alle Pflegegrade 2-5

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) ist eine Leistung der Pflegeversicherung, wenn die private Pflegeperson verhindert ist – sei es durch:

Wichtig: Keine Begründung nötig

Sie müssen nicht begründen, warum Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Ihr Recht auf Erholung ist selbstverständlich!

Alt vs. Neu: Was ändert sich ab 01.07.2025?

Wichtige Änderung ab 01. Juli 2025

Die bisherige Trennung zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wird aufgehoben. Ab 01.07.2025 gibt es ein gemeinsames flexibles Jahresbudget.

❌ ALT (bis 30.06.2025)

  • Verhinderungspflege: 1.612€
  • Kurzzeitpflege: 1.774€
  • Getrennte Budgets
  • Feste Aufteilung
  • Komplizierte Umbuchung
NEU ab 01.07.2025

✅ NEU (ab 01.07.2025)

  • Gemeinsames Budget: 3.539€
  • Flexibel nutzbar
  • Keine feste Aufteilung
  • Einfache Handhabung
  • Individuelle Anpassung

Beispiele für die flexible Nutzung

Beispiel 1: Sie nutzen 2.500€ für Verhinderungspflege (z.B. 4 Wochen Urlaub) und 1.039€ für Kurzzeitpflege.

Beispiel 2: Sie nutzen 3.000€ für Kurzzeitpflege (z.B. nach Krankenhausaufenthalt) und nur 539€ für Verhinderungspflege.

Beispiel 3: Sie nutzen das gesamte Budget von 3.539€ nur für Verhinderungspflege.

Voraussetzungen für Verhinderungspflege

Sie haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn:

Wichtig: Keine Wartezeit bei erstmaligem Antrag

Die 6-monatige Vorpflegezeit muss vor der ersten Inanspruchnahme erfüllt sein. Danach können Sie die Verhinderungspflege beliebig oft im Jahr nutzen.

Wer kann die Ersatzpflege übernehmen?

Die Verhinderungspflege kann von verschiedenen Personen übernommen werden:

Mögliche Ersatzpflegepersonen:

Wichtig: Unterschied bei Verwandten

Nicht verwandt oder entfernt verwandt: Volles Budget (bis 3.539€) nutzbar

Verwandt bis 2. Grad (Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern): Max. 1,5-faches Pflegegeld + nachgewiesene Aufwendungen (Fahrtkosten, Verdienstausfall)

Wie beantrage ich Verhinderungspflege?

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

Tipp: Nachträgliche Beantragung möglich

Sie können die Verhinderungspflege auch bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragen. Bewahren Sie alle Belege gut auf!

Stundenweise vs. Tageweise Verhinderungspflege

Sie können Verhinderungspflege auf zwei Arten nutzen:

Stundenweise Verhinderungspflege

Weniger als 8 Stunden pro Tag: Ihr Pflegegeld läuft normal weiter!

Vorteil: Keine Kürzung des Pflegegeldes

Ideal für: Arztbesuche, Einkäufe, kurze Auszeiten

Tageweise Verhinderungspflege

Mehr als 8 Stunden pro Tag: Pflegegeld wird für diese Tage hälftig weitergezahlt

Vorteil: Länger Urlaub oder Erholung möglich

Ideal für: Urlaubsreisen, mehrtägige Auszeiten

Zusätzlich: 42€ monatlich für Pflegehilfsmittel

Nutzen Sie während der Verhinderungspflege auch Ihren Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel – jeden Monat 42€!

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, wenn die private Pflegeperson (z.B. Angehörige) verhindert ist – durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe. Die Pflege wird dann von einer Ersatzperson übernommen.

Wie hoch ist das Budget für Verhinderungspflege 2025?

Ab 01.07.2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539€ für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Sie können dieses Budget flexibel für beide Leistungen nutzen.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Anspruch haben Sie, wenn:

  • ✅ Sie Pflegegrad 2-5 haben
  • ✅ Sie zu Hause gepflegt werden
  • ✅ Die Pflegeperson die Pflege seit mindestens 6 Monaten übernommen hat

Wie lange kann ich Verhinderungspflege nutzen?

Mit dem neuen gemeinsamen Budget von 3.539€ können Sie die Verhinderungspflege flexibel nutzen – je nach Bedarf tage-, wochen- oder stundenweise über das Jahr verteilt.

Kann ich Verhinderungspflege auch stundenweise nutzen?

Ja! Bei stundenweiser Verhinderungspflege (weniger als 8 Stunden täglich) läuft Ihr Pflegegeld normal weiter. Ideal für Arztbesuche oder kurze Auszeiten.

Muss ich die Verhinderungspflege vorab beantragen?

Nein! Sie können die Verhinderungspflege auch nachträglich bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragen. Wichtig: Bewahren Sie alle Belege auf!

Wer kann die Ersatzpflege übernehmen?

Die Ersatzpflege kann übernommen werden von: Anderen Angehörigen, Nachbarn, Bekannten, professionellen Pflegediensten oder Tagespflegeeinrichtungen.

Was passiert mit dem Pflegegeld während der Verhinderungspflege?

Stundenweise (unter 8h/Tag): Pflegegeld läuft normal weiter.
Tageweise (über 8h/Tag): Pflegegeld wird für diese Tage hälftig weitergezahlt.

Persönliche Beratung gewünscht?

Unser Team berät Sie gerne kostenlos und unverbindlich zur Verhinderungspflege:

0800 000 36 22

Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr

Weitere hilfreiche Informationen

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