Verhinderungspflege 2025: 3.539€ gemeinsames Budget
Verhinderungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen eine dringend benötigte Auszeit. Ab dem 01. Juli 2025 gibt es eine wichtige Änderung: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539€ zusammengefasst.
Neues gemeinsames Budget ab 01.07.2025
3.539€Flexibel nutzbar für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
✅ Ein gemeinsames Budget: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich 3.539€ jährlich
✅ Flexible Nutzung: Sie entscheiden, wie Sie das Budget aufteilen
✅ Keine feste Aufteilung: Nutzen Sie mehr für Verhinderung oder mehr für Kurzzeitpflege
✅ Gilt ab 01.07.2025: Neue Regelung für alle Pflegegrade 2-5
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) ist eine Leistung der Pflegeversicherung, wenn die private Pflegeperson verhindert ist – sei es durch:
- ✅ Urlaub: Auch pflegende Angehörige brauchen Erholung
- ✅ Krankheit: Wenn Sie selbst gesundheitlich angeschlagen sind
- ✅ Berufliche Verpflichtungen: Wichtige Termine, Geschäftsreisen
- ✅ Private Gründe: Hochzeiten, Familienfeiern, persönliche Angelegenheiten
Wichtig: Keine Begründung nötig
Sie müssen nicht begründen, warum Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Ihr Recht auf Erholung ist selbstverständlich!
Alt vs. Neu: Was ändert sich ab 01.07.2025?
Wichtige Änderung ab 01. Juli 2025
Die bisherige Trennung zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wird aufgehoben. Ab 01.07.2025 gibt es ein gemeinsames flexibles Jahresbudget.
❌ ALT (bis 30.06.2025)
- Verhinderungspflege: 1.612€
- Kurzzeitpflege: 1.774€
- Getrennte Budgets
- Feste Aufteilung
- Komplizierte Umbuchung
✅ NEU (ab 01.07.2025)
- Gemeinsames Budget: 3.539€
- Flexibel nutzbar
- Keine feste Aufteilung
- Einfache Handhabung
- Individuelle Anpassung
Beispiele für die flexible Nutzung
Beispiel 1: Sie nutzen 2.500€ für Verhinderungspflege (z.B. 4 Wochen Urlaub) und 1.039€ für Kurzzeitpflege.
Beispiel 2: Sie nutzen 3.000€ für Kurzzeitpflege (z.B. nach Krankenhausaufenthalt) und nur 539€ für Verhinderungspflege.
Beispiel 3: Sie nutzen das gesamte Budget von 3.539€ nur für Verhinderungspflege.
Voraussetzungen für Verhinderungspflege
Sie haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn:
- Pflegegrad 2-5: Sie haben einen anerkannten Pflegegrad
- Häusliche Pflege: Sie werden zu Hause gepflegt (nicht im Pflegeheim)
- Vorpflegezeit: Die Pflegeperson pflegt Sie seit mindestens 6 Monaten
Wichtig: Keine Wartezeit bei erstmaligem Antrag
Die 6-monatige Vorpflegezeit muss vor der ersten Inanspruchnahme erfüllt sein. Danach können Sie die Verhinderungspflege beliebig oft im Jahr nutzen.
Wer kann die Ersatzpflege übernehmen?
Die Verhinderungspflege kann von verschiedenen Personen übernommen werden:
Mögliche Ersatzpflegepersonen:
- Andere Angehörige: Kinder, Geschwister, Freunde (bis 2. Grad verwandt: max. 1,5x Pflegegeld)
- Nachbarn oder Bekannte: Vertrauenspersonen aus dem Umfeld
- Professionelle Pflegedienste: Ambulante Pflegedienste (volles Budget nutzbar)
- Tagespflegeeinrichtungen: Teilstationäre Pflege während der Verhinderungszeit
Wichtig: Unterschied bei Verwandten
Nicht verwandt oder entfernt verwandt: Volles Budget (bis 3.539€) nutzbar
Verwandt bis 2. Grad (Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern): Max. 1,5-faches Pflegegeld + nachgewiesene Aufwendungen (Fahrtkosten, Verdienstausfall)
Wie beantrage ich Verhinderungspflege?
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Schritt 1: Ersatzpflegeperson organisieren (Angehörige, Bekannte oder Pflegedienst)
- Schritt 2: Antrag bei der Pflegekasse stellen (kann auch nachträglich erfolgen)
- Schritt 3: Belege sammeln (Rechnungen, Quittungen, Nachweise über Verdienstausfall)
- Schritt 4: Unterlagen bei der Pflegekasse einreichen
- Schritt 5: Kostenerstattung erhalten
Tipp: Nachträgliche Beantragung möglich
Sie können die Verhinderungspflege auch bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragen. Bewahren Sie alle Belege gut auf!
Stundenweise vs. Tageweise Verhinderungspflege
Sie können Verhinderungspflege auf zwei Arten nutzen:
Stundenweise Verhinderungspflege
Weniger als 8 Stunden pro Tag: Ihr Pflegegeld läuft normal weiter!
✅ Vorteil: Keine Kürzung des Pflegegeldes
✅ Ideal für: Arztbesuche, Einkäufe, kurze Auszeiten
Tageweise Verhinderungspflege
Mehr als 8 Stunden pro Tag: Pflegegeld wird für diese Tage hälftig weitergezahlt
✅ Vorteil: Länger Urlaub oder Erholung möglich
✅ Ideal für: Urlaubsreisen, mehrtägige Auszeiten
Zusätzlich: 42€ monatlich für Pflegehilfsmittel
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Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, wenn die private Pflegeperson (z.B. Angehörige) verhindert ist – durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe. Die Pflege wird dann von einer Ersatzperson übernommen.
Wie hoch ist das Budget für Verhinderungspflege 2025?
Ab 01.07.2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539€ für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Sie können dieses Budget flexibel für beide Leistungen nutzen.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Anspruch haben Sie, wenn:
- ✅ Sie Pflegegrad 2-5 haben
- ✅ Sie zu Hause gepflegt werden
- ✅ Die Pflegeperson die Pflege seit mindestens 6 Monaten übernommen hat
Wie lange kann ich Verhinderungspflege nutzen?
Mit dem neuen gemeinsamen Budget von 3.539€ können Sie die Verhinderungspflege flexibel nutzen – je nach Bedarf tage-, wochen- oder stundenweise über das Jahr verteilt.
Kann ich Verhinderungspflege auch stundenweise nutzen?
Ja! Bei stundenweiser Verhinderungspflege (weniger als 8 Stunden täglich) läuft Ihr Pflegegeld normal weiter. Ideal für Arztbesuche oder kurze Auszeiten.
Muss ich die Verhinderungspflege vorab beantragen?
Nein! Sie können die Verhinderungspflege auch nachträglich bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragen. Wichtig: Bewahren Sie alle Belege auf!
Wer kann die Ersatzpflege übernehmen?
Die Ersatzpflege kann übernommen werden von: Anderen Angehörigen, Nachbarn, Bekannten, professionellen Pflegediensten oder Tagespflegeeinrichtungen.
Was passiert mit dem Pflegegeld während der Verhinderungspflege?
Stundenweise (unter 8h/Tag): Pflegegeld läuft normal weiter.
Tageweise (über 8h/Tag): Pflegegeld wird für diese Tage hälftig weitergezahlt.
Persönliche Beratung gewünscht?
Unser Team berät Sie gerne kostenlos und unverbindlich zur Verhinderungspflege:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
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