Kurzzeitpflege 2025: 3.539€ gemeinsames Budget

Kurzzeitpflege bietet vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Einrichtung – ideal nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen. Ab dem 01. Juli 2025 gibt es eine wichtige Änderung: Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539€ zusammengefasst.

Neues gemeinsames Budget ab 01.07.2025

3.539€

Flexibel nutzbar für Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

Ein gemeinsames Budget: Kurzzeit- und Verhinderungspflege teilen sich 3.539€ jährlich

Flexible Nutzung: Sie entscheiden, wie Sie das Budget aufteilen

Maximal 8 Wochen: Kurzzeitpflege kann bis zu 8 Wochen pro Jahr genutzt werden

Gilt ab 01.07.2025: Neue Regelung für alle Pflegegrade 2-5

Was ist Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung für maximal 8 Wochen pro Jahr. Sie dient zur Überbrückung von Krisensituationen oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Typische Situationen für Kurzzeitpflege:

Nach Krankenhausaufenthalt

Übergangszeit nach Operation oder Krankenhausbehandlung, wenn häusliche Pflege noch nicht möglich ist

Nach Reha

Weitere Pflege nach stationärer Rehabilitation, bevor die Rückkehr nach Hause erfolgt

Krisensituation

Plötzliche Verschlechterung des Gesundheitszustands oder akuter Pflegebedarf

Entlastung Angehörige

Wenn pflegende Angehörige eine längere Auszeit benötigen (z.B. eigene Gesundheit, Urlaub)

Unterschied zur Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege: Vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung (z.B. Pflegeheim)

Verhinderungspflege: Häusliche Pflege durch eine Ersatzperson (z.B. Angehörige, Pflegedienst)

Neu ab 01.07.2025: Gemeinsames flexibles Budget

Wichtige Änderung ab 01. Juli 2025

Die bisherige Trennung zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege wird aufgehoben. Ab 01.07.2025 gibt es ein gemeinsames flexibles Jahresbudget von 3.539€.

❌ ALT (bis 30.06.2025)

  • Kurzzeitpflege: 1.774€
  • Verhinderungspflege: 1.612€
  • Getrennte Budgets
  • Max. 8 Wochen Kurzzeitpflege

✅ NEU (ab 01.07.2025)

  • Gemeinsames Budget: 3.539€
  • Flexibel nutzbar
  • Keine feste Aufteilung
  • Max. 8 Wochen Kurzzeitpflege

Beispiele für die flexible Nutzung

Beispiel 1: Sie nutzen 3.000€ für Kurzzeitpflege (6 Wochen nach Krankenhausaufenthalt) und 539€ für Verhinderungspflege.

Beispiel 2: Sie nutzen 2.000€ für Kurzzeitpflege (4 Wochen) und 1.539€ für Verhinderungspflege (mehrere Tage über das Jahr).

Beispiel 3: Sie nutzen das gesamte Budget von 3.539€ nur für Kurzzeitpflege (maximal 8 Wochen).

Voraussetzungen für Kurzzeitpflege

Sie haben Anspruch auf Kurzzeitpflege, wenn:

Wichtig: Auch ohne Pflegegrad möglich!

In Ausnahmefällen kann Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad gewährt werden – z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn plötzlich Pflegebedarf entsteht. Das Budget beträgt dann bis zu 1.774€ für max. 8 Wochen.

Kosten der Kurzzeitpflege

Bei der Kurzzeitpflege müssen Sie zwischen verschiedenen Kosten unterscheiden:

Was wird von der Pflegekasse übernommen:

Was Sie selbst zahlen müssen:

Kostenbeispiel Kurzzeitpflege

Gesamtkosten pro Tag: ca. 120-150€

Bei 4 Wochen (28 Tage):

Wie beantrage ich Kurzzeitpflege?

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

Wichtig: Rechtzeitig beantragen!

Beantragen Sie die Kurzzeitpflege möglichst frühzeitig – idealerweise schon während des Krankenhausaufenthalts. So haben Sie bessere Chancen auf einen freien Platz.

Was passiert mit dem Pflegegeld während der Kurzzeitpflege?

Pflegegeld läuft weiter – aber hälftig

Während der Kurzzeitpflege wird Ihr Pflegegeld für bis zu 8 Wochen pro Jahr hälftig weitergezahlt. Das bedeutet:

Zusätzlich: 42€ monatlich für Pflegehilfsmittel

Auch während und nach der Kurzzeitpflege haben Sie Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel – jeden Monat 42€!

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung für maximal 8 Wochen pro Jahr. Sie dient zur Überbrückung von Krisensituationen – z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist.

Wie hoch ist das Budget für Kurzzeitpflege 2025?

Ab 01.07.2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539€ für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Sie können dieses Budget flexibel für beide Leistungen nutzen.

Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?

Anspruch haben Sie, wenn:

  • ✅ Sie Pflegegrad 2-5 haben
  • ✅ Sie eine vorübergehende vollstationäre Pflege benötigen
  • ✅ Z.B. nach Krankenhausaufenthalt, bei Krisen oder zur Entlastung Angehöriger

Wie lange kann ich Kurzzeitpflege nutzen?

Mit dem neuen gemeinsamen Budget von 3.539€ können Sie die Kurzzeitpflege flexibel nutzen. Die maximale Dauer beträgt 8 Wochen pro Jahr.

Was kostet mich die Kurzzeitpflege?

Die Pflegekasse übernimmt die Pflegekosten bis zu 3.539€. Sie zahlen selbst die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten – ca. 40-50€ pro Tag.

Kann ich Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad nutzen?

Ja! In Ausnahmefällen (z.B. nach Krankenhausaufenthalt) kann Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad gewährt werden. Das Budget beträgt dann bis zu 1.774€ für max. 8 Wochen.

Was passiert mit meinem Pflegegeld während der Kurzzeitpflege?

Ihr Pflegegeld wird für bis zu 8 Wochen pro Jahr hälftig weitergezahlt. Danach erhalten Sie wieder das volle Pflegegeld.

Wo finde ich eine geeignete Einrichtung für Kurzzeitpflege?

Ihre Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt kann Ihnen Listen mit geeigneten Einrichtungen zur Verfügung stellen. Auch online gibt es Pflegenavigator-Portale zur Suche.

Persönliche Beratung gewünscht?

Unser Team berät Sie gerne kostenlos und unverbindlich zur Kurzzeitpflege:

0800 000 36 22

Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr

Weitere hilfreiche Informationen

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