Kurzzeitpflege 2025: 3.539€ gemeinsames Budget
Kurzzeitpflege bietet vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Einrichtung – ideal nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen. Ab dem 01. Juli 2025 gibt es eine wichtige Änderung: Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539€ zusammengefasst.
Neues gemeinsames Budget ab 01.07.2025
3.539€Flexibel nutzbar für Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
✅ Ein gemeinsames Budget: Kurzzeit- und Verhinderungspflege teilen sich 3.539€ jährlich
✅ Flexible Nutzung: Sie entscheiden, wie Sie das Budget aufteilen
✅ Maximal 8 Wochen: Kurzzeitpflege kann bis zu 8 Wochen pro Jahr genutzt werden
✅ Gilt ab 01.07.2025: Neue Regelung für alle Pflegegrade 2-5
Was ist Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung für maximal 8 Wochen pro Jahr. Sie dient zur Überbrückung von Krisensituationen oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.
Typische Situationen für Kurzzeitpflege:
Nach Krankenhausaufenthalt
Übergangszeit nach Operation oder Krankenhausbehandlung, wenn häusliche Pflege noch nicht möglich ist
Nach Reha
Weitere Pflege nach stationärer Rehabilitation, bevor die Rückkehr nach Hause erfolgt
Krisensituation
Plötzliche Verschlechterung des Gesundheitszustands oder akuter Pflegebedarf
Entlastung Angehörige
Wenn pflegende Angehörige eine längere Auszeit benötigen (z.B. eigene Gesundheit, Urlaub)
Unterschied zur Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege: Vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung (z.B. Pflegeheim)
Verhinderungspflege: Häusliche Pflege durch eine Ersatzperson (z.B. Angehörige, Pflegedienst)
Neu ab 01.07.2025: Gemeinsames flexibles Budget
Wichtige Änderung ab 01. Juli 2025
Die bisherige Trennung zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege wird aufgehoben. Ab 01.07.2025 gibt es ein gemeinsames flexibles Jahresbudget von 3.539€.
❌ ALT (bis 30.06.2025)
- Kurzzeitpflege: 1.774€
- Verhinderungspflege: 1.612€
- Getrennte Budgets
- Max. 8 Wochen Kurzzeitpflege
✅ NEU (ab 01.07.2025)
- Gemeinsames Budget: 3.539€
- Flexibel nutzbar
- Keine feste Aufteilung
- Max. 8 Wochen Kurzzeitpflege
Beispiele für die flexible Nutzung
Beispiel 1: Sie nutzen 3.000€ für Kurzzeitpflege (6 Wochen nach Krankenhausaufenthalt) und 539€ für Verhinderungspflege.
Beispiel 2: Sie nutzen 2.000€ für Kurzzeitpflege (4 Wochen) und 1.539€ für Verhinderungspflege (mehrere Tage über das Jahr).
Beispiel 3: Sie nutzen das gesamte Budget von 3.539€ nur für Kurzzeitpflege (maximal 8 Wochen).
Voraussetzungen für Kurzzeitpflege
Sie haben Anspruch auf Kurzzeitpflege, wenn:
- Pflegegrad 2-5: Sie haben einen anerkannten Pflegegrad
- Vorübergehender Bedarf: Sie benötigen vorübergehend vollstationäre Pflege
- Maximal 8 Wochen: Kurzzeitpflege kann bis zu 8 Wochen pro Jahr genutzt werden
Wichtig: Auch ohne Pflegegrad möglich!
In Ausnahmefällen kann Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad gewährt werden – z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn plötzlich Pflegebedarf entsteht. Das Budget beträgt dann bis zu 1.774€ für max. 8 Wochen.
Kosten der Kurzzeitpflege
Bei der Kurzzeitpflege müssen Sie zwischen verschiedenen Kosten unterscheiden:
Was wird von der Pflegekasse übernommen:
- Pflegekosten: Bis zu 3.539€ pro Jahr (gemeinsames Budget)
Was Sie selbst zahlen müssen:
- Unterkunft und Verpflegung: Die Kosten für Zimmer und Mahlzeiten
- Investitionskosten: Anteil für die Instandhaltung der Einrichtung
- Ausbildungskosten: Kleiner Anteil für die Ausbildung von Pflegekräften
Kostenbeispiel Kurzzeitpflege
Gesamtkosten pro Tag: ca. 120-150€
- ✅ Pflegekasse zahlt: ca. 80-100€ pro Tag (bis Budget erschöpft)
- 💰 Sie zahlen selbst: ca. 40-50€ pro Tag (Unterkunft, Verpflegung, Investition)
Bei 4 Wochen (28 Tage):
- Pflegekasse: ca. 2.240-2.800€
- Eigenanteil: ca. 1.120-1.400€
Wie beantrage ich Kurzzeitpflege?
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Schritt 1: Pflegeeinrichtung suchen und Platz anfragen (am besten frühzeitig!)
- Schritt 2: Antrag bei der Pflegekasse stellen (telefonisch, schriftlich oder online)
- Schritt 3: Kostenvoranschlag der Einrichtung bei der Pflegekasse einreichen
- Schritt 4: Genehmigung abwarten (meist innerhalb von 3-5 Werktagen)
- Schritt 5: Kurzzeitpflege antreten – die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Einrichtung und Pflegekasse
Wichtig: Rechtzeitig beantragen!
Beantragen Sie die Kurzzeitpflege möglichst frühzeitig – idealerweise schon während des Krankenhausaufenthalts. So haben Sie bessere Chancen auf einen freien Platz.
Was passiert mit dem Pflegegeld während der Kurzzeitpflege?
Pflegegeld läuft weiter – aber hälftig
Während der Kurzzeitpflege wird Ihr Pflegegeld für bis zu 8 Wochen pro Jahr hälftig weitergezahlt. Das bedeutet:
- ✅ Pflegegrad 2: 347€ → 173,50€ während Kurzzeitpflege
- ✅ Pflegegrad 3: 572€ → 286€ während Kurzzeitpflege
- ✅ Pflegegrad 4: 800€ → 400€ während Kurzzeitpflege
- ✅ Pflegegrad 5: 990€ → 495€ während Kurzzeitpflege
Zusätzlich: 42€ monatlich für Pflegehilfsmittel
Auch während und nach der Kurzzeitpflege haben Sie Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel – jeden Monat 42€!
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Was ist Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung für maximal 8 Wochen pro Jahr. Sie dient zur Überbrückung von Krisensituationen – z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist.
Wie hoch ist das Budget für Kurzzeitpflege 2025?
Ab 01.07.2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539€ für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Sie können dieses Budget flexibel für beide Leistungen nutzen.
Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?
Anspruch haben Sie, wenn:
- ✅ Sie Pflegegrad 2-5 haben
- ✅ Sie eine vorübergehende vollstationäre Pflege benötigen
- ✅ Z.B. nach Krankenhausaufenthalt, bei Krisen oder zur Entlastung Angehöriger
Wie lange kann ich Kurzzeitpflege nutzen?
Mit dem neuen gemeinsamen Budget von 3.539€ können Sie die Kurzzeitpflege flexibel nutzen. Die maximale Dauer beträgt 8 Wochen pro Jahr.
Was kostet mich die Kurzzeitpflege?
Die Pflegekasse übernimmt die Pflegekosten bis zu 3.539€. Sie zahlen selbst die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten – ca. 40-50€ pro Tag.
Kann ich Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad nutzen?
Ja! In Ausnahmefällen (z.B. nach Krankenhausaufenthalt) kann Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad gewährt werden. Das Budget beträgt dann bis zu 1.774€ für max. 8 Wochen.
Was passiert mit meinem Pflegegeld während der Kurzzeitpflege?
Ihr Pflegegeld wird für bis zu 8 Wochen pro Jahr hälftig weitergezahlt. Danach erhalten Sie wieder das volle Pflegegeld.
Wo finde ich eine geeignete Einrichtung für Kurzzeitpflege?
Ihre Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt kann Ihnen Listen mit geeigneten Einrichtungen zur Verfügung stellen. Auch online gibt es Pflegenavigator-Portale zur Suche.
Persönliche Beratung gewünscht?
Unser Team berät Sie gerne kostenlos und unverbindlich zur Kurzzeitpflege:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
Weitere hilfreiche Informationen
Informieren Sie sich auch über weitere Pflegeleistungen:
- ➤ Verhinderungspflege – Gemeinsames Budget 3.539€
- ➤ Entlastungsbetrag – 131€ monatlich zusätzlich
- ➤ Pflegegeld beantragen – Bis zu 990€ monatlich
- ➤ Pflegehilfsmittel beantragen – 42€ monatlich kostenlos
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